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   Felder, Wellen, Strahlen?  ... unsere Analysen beziehen sich auf die aktuellen baubiologischen Standards.

FAQ - Elektrosmog



Was ist Elektrosmog? (Quelle: wikipedia.de)

Elektrosmog oder E-Smog (aus Elektro- und Smog) ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für die Gesamtheit an elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, von denen teilweise angenommen wird, dass sie (unerwünschte) biologische Wirkungen haben könnten.

Die Verträglichkeit nachweisbarer Immissionen von Elektrosmog für die Umwelt insbesondere die gesundheitliche Verträglichkeit und Zumutbarkeit für den Menschen, werden mit dem Begriff der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit (EMVU) bezeichnet. Lebewesen, die solche Wirkungen verspüren, gelten als elektrosensibel. Die dazu zulässigen Grenzwerte sind im Rahmen der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit in verschiedenen Richtlinien, Normen und Gesetzen geregelt. Einflüsse des Elektrosmogs auf technische Einrichtungen werden hingegen bei der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) beschrieben.

...In Anlehnung daran benennt der Begriff Elektrosmog eine überhöhte „Konzentration“ elektromagnetischer Felder mit möglicherweise gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf die belebte Natur, Menschen, Tiere, Pflanzen, sonstige Lebewesen und einzelne Zellen. Der Begriff Elektrosmog wird im Sinne des Begriffes oft abwertend gebraucht. Sprachlich lässt sich der Ausdruck Elektrosmog als Dysphemismus einstufen, da er negativ bewertet wird.



    „When the wireless age arrived – and wireless telephony will soon be added to wireless telegraphy – our air will be so charged with electricity that human beings will feel its influence in a hundred different ways. Already it seems to have attacked our teeth. Tomorrow we may find, that our hair is dropping out from the same cause, and eventually it may deprive us of our senses and even our lives.“

– Rolf Hensingmüller: The Atlanta Constitution, Seite C6, 30. April 1911 (Quelle: http://earlyradiohistory.us/1911why.htm)

Wie wird der Strahlenschutz in der Umgebung von Mobilfunkbasisstationen gewährleistet? (Quelle: BfS)

Die Strahlung, die Mobilfunktelefone und Sendetürme empfangen und aussenden, zählt zur Hochfrequenzstrahlung. Um die Menschen vor schädlichen Wirkungen dieser Strahlung zu schützen, wird die Exposition durch diese hochfrequenten elektromagnetische Felder begrenzt.
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen werden nur dann genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Sofern eine maximale Sendeleistung von 10 Watt EIRP(EIRP stellt eine Rechengröße dar, welche die Abstrahleigenschaften der Antenne berücksichtigt) überschritten wird, muss bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine Standortbescheinigung für die betreffende Anlage beantragt werden. In der Standortbescheinigung werden auch die Sicherheitsabstände angegeben, ab denen die Grenzwerte mit Sicherheit eingehalten werden.
Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, so sind nach dem derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder nicht zu befürchten, auch nicht bei ganztägigem Aufenthalt. Dies gilt auch für Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein liegt der Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in der Größenordnung zwischen 1 und 10 Metern (in Abstrahlrichtung der Antenne). In den Informationsbroschüren zu diesem Thema ("Mobilfunk und Sendetürme" und "Strahlenschutz bei Radio- und Mikrowellen") werden die Grenzwertfestlegungen begründet und das Prüfverfahren für Funktürme und Sendemasten erläutert

Welche Begrenzungen gibt es für Handys im D-Netz und E-Netz? (Quelle: BfS)

Von den Antennen der Mobilfunktelefone - der "Handys" - wird hochfrequente Energie abgestrahlt - meist in unmittelbarer Nähe zum Kopf. Bei Handys im D-Netz dürfen Ausgangsleistungen bis zu 2 Watt (Spitzenleistung) nicht überschritten werden, im E-Netz bis zu 1 Watt.
Um gesundheitliche Risiken zu verhindern, muss die maximale Energieabsorption im Kopf begrenzt werden. Sie sollte den grundlegenden Teilkörpergrenzwert der sogenannten "spezifischen Absorptionsrate" (SAR) von 2 Watt pro Kilogramm (2 W/kg, gemittelt über 10 Gramm Gewebe) nicht überschreiten - so die Empfehlung der Strahlenschutzkommission. Dieser Wert wird von modernen Handys eingehalten. Die Hersteller haben zugesagt, den SAR-Wert des jeweiligen Gerätes anzugeben. Das BfS empfiehlt aus Gründen der Vorsorge, Smartphones oder Handys zu verwenden, bei denen der Kopf des Nutzers möglichst geringen Feldern ausgesetzt ist.
 

Darf mit dem Handy aus dem Auto telefoniert werden? (Quelle: BfS)

Wenn aus dem Fahrzeug heraus mit einem Handy ohne Außenantenne telefoniert wird, kann es zu einer sehr ungleichmäßigen Feldverteilung in der Umgebung des Handys kommen. Die Stärke des elektrischen und magnetischen Feldes im Innern des Kraftfahrzeuges hängt dabei stark von der Konstruktion des Gerätes sowie von Größe, Form und Material des Autos ab. Bedingt durch den raschen Wechsel der Mobilfunk-Basiszellen beim Fahren und die Notwendigkeit, aus dem Inneren heraus die abschirmende Wirkung der Karosserie (die wie ein Faradayscher Käfig wirkt) zu überwinden, müssen die Handys oft mit maximaler Sendeleistung strahlen, um den notwendigen Kontakt zur Basisstation herzustellen oder zu halten. Reflexionen im Fahrzeug selbst können zu einer lokalen Verstärkung des elektromagnetischen Feldes im Auto führen. Dabei können im Fahrzeuginneren beim Betrieb des Handys höhere Feldstärken auftreten als im freien Raum.
Dieser Effekt wird durch die Verwendung einer Außenantenne vermieden. Bei Benutzung einer Außenantenne sind Personen im Fahrzeug nur sehr geringen Feldstärken ausgesetzt, die deutlich unterhalb der Intensitäten ohne Außenantenne liegen. Zusätzlich wird das Risiko einer Beeinflussung der komplizierten Autoelektronik durch das Feld des Handys verringert.
Um Risiken durch die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks zu verringern, sollte auf das Telefonieren im Auto ohne Außenantenne verzichtet werden.
Und ganz unabhängig von strahlenhygienischen Aspekten: Verzichten Sie - wann immer möglich - auf das Telefonieren, wenn Sie am Steuer eines Fahrzeugs sitzen! So leisten Sie einen Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
 

Darf mit Handys in Krankenhäusern telefoniert werden? (Quelle: BfS)

Die Benutzung von Handys in Krankenhäusern kann vor allem zu Problemen bei der elektromagnetischen Verträglichkeit elektronischer Geräte untereinander führen. Vereinzelt wurden Störungen empfindlicher medizinischer Geräte in 1 bis 2 Metern Abstand beobachtet.
Der Besucherstrom in Krankenhäusern lässt sich häufig nur schwer kontrollieren. Deshalb liegt es im Ermessen der jeweiligen Krankenhausleitung, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass empfindliche medizinische Geräte in ihrer Funktion nicht gestört werden und somit diese Ursache für mögliche Gesundheitsfolgen ausgeschlossen werden kann. Dies erfolgt in vielen Fällen durch ein Verbot des Telefonierens mit Handys. Aufgrund der nicht auszuschließenden Wechselwirkungen zwischen Handys und medizinischen Geräten rät das BfS dringend von der Handy-Benutzung in Krankenhäusern ab.
 

Dürfen Träger von Herzschrittmachern mit Handys telefonieren? (Quelle: BfS)

Mobilfunkgeräte können die Funktion von Herzschrittmachern beeinflussen. Deshalb sollte zwischen den Antennen der Handys und dem Herzschrittmacher ein Mindestabstand von etwa 20 cm eingehalten werden. Schrittmacherträger dürfen also mit Handys telefonieren. Sie sollten jedoch das betriebsbereite Mobiltelefon nicht in der Brusttasche direkt über dem Schrittmacher tragen.
Bei schnurlosen Telefonen ist auch bei geringerem Abstand als 20 cm zwischen Antenne und Herzschrittmacher keine Gefährdung zu erwarten.
 

Stimmt es, dass Handys Krebs auslösen? (Quelle: BfS)

"Zu den aktuellen Themen der laufenden Forschung gehören Untersuchungen, um zu klären, ob es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt. Bisher existiert kein wissenschaftlicher Nachweis für einen solchen Zusammenhang.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Meinung, dass weitere Forschung auf diesem Gebiet durchgeführt werden muss, um bestehende wissenschaftliche Unsicherheiten zu klären. Darüber hinaus sollten aus Gründen der Vorsorge die Felder, denen die Menschen ausgesetzt sind, möglichst gering gehalten werden. Zu den Vorsorgemaßnahmen gehört insbesondere, die Benutzung von Handys möglichst einzuschränken und das Festnetz zu nutzen (siehe auch "Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy")."

__________update von wikipedia.de aus gebotenem Anlass: Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), welche ein Teil der WHO ist, hat niederfrequente Magnetfelder (wie z. B. von Hochspannungsleitungen) 2002 als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft (siehe karzinogen Kategorie 3).
[http://monographs.iarc.fr/ENG/Classification/ClassificationsAlphaOrder.pdf]

Die IARC stuft Handystrahlung als „möglicherweise krebserregend“ ein. [http://www.sueddeutsche.de/wissen/studie-der-weltgesundheitsorganisation-verdaechtige-handy-strahlung-1.1103987][http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,766047,00.html] Sie verweist dabei auf eine Studie aus dem Jahr 2004, die bei intensiver Nutzung von Mobiltelefonen ein um 40 % erhöhtes Risiko für die Entstehung eines Glioms ermittelte.[http://www.iarc.fr/en/media-centre/pr/2011/pdfs/pr208_E.pdf][http://www.iarc.fr/en/media-centre/pr/2010/pdfs/pr200_E.pdf]

In einer Stellungnahme des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz zu verschiedenen öffentlich diskutierten Studien, welche auf mögliche Schäden durch elektromagnetische Strahlung hinweisen, werden ausnahmslos alle Studien wegen verschiedener methodischer Fehler oder mangelnder Wiederholbarkeit der angeblichen Ergebnisse bemängelt. [http://www.bfs.de/de/elektro/hff/papiere.html/Synopse_EMF.pdf] Gleichzeitig warnt das Bundesamt für Strahlenschutz, dass nichtionisierende Strahlung gesundheitliche Folgen haben könnte: Um möglichen gesundheitlichen Risiken vorzubeugen, empfiehlt das BfS, die persönliche Strahlenbelastung durch eigene Initiative zu minimieren. [http://www.bfs.de/elektro][http://www.bfs.de/de/bfs/presse/pr06/pr0602]

Gibt es Bedenken bei der Verwendung von schnurlosen Telefonen?

Schnurlose Telefone für Haus und Garten (Reichweite bis 300 m) übertragen die Sprache aus dem normalen Telefonnetz per Funk zum Hörer. Die Frequenz des elektromagnetischen Signals beträgt 1,9 GHz. Die maximale Sendeleistung von 250 mW bei DECT-Geräten (Basisstation und Mobilteil) ist im Vergleich zu den bei ähnlicher Frequenz (etwa 1,8 GHz) arbeitenden Handys des E-Netzes (1000 mW) vergleichsweise gering. Auf Grund des verwendeten Zeitschlitzverfahrens beträgt die mittlere abgestrahlte Leistung eines DECT-Gerätes maximal 10 mW. Daraus resultieren maximale spezifische Absorptionsraten (SAR) von kleiner als 0,1 W/kg. Damit wird der Höchstwert für die Energieabsorption im Kopf, den die Strahlenschutzkommission empfiehlt (Teilkörper-SAR-Wert von 2 Watt pro Kilo-gramm, gemittelt über 10 Gramm), weit unterschritten. Anders als bei Mobiltelefo-nen  kennt der DECT-Standard aber keine Leistungsregelung, d.h. Basisstation und Mobilteil senden immer mit der gleichen Leistung, unabhängig davon, ob der Nutzer 1 m  oder 250 m von der Basisstation entfernt ist. Eine Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung ist immer anzustreben. Da die Basisstation permanent sendet, sollte ein Daueraufenthalt in unmittelbarer Nähe zur DECT-Basisstation vermieden werden. Basisstationen sollten z. B. nicht im Kinder- oder im Schlafzimmer oder direkt auf dem Schreibtisch betrieben werden. Wer eine Dauerbelastung des Kopfes mit elektromagnetischen Feldern vermeiden will, sollte Telefonate mit dem Mobilteil kurz halten und wenn möglich ein Schnurtelefon verwenden. e-scaling rät dringend von gepulsten DECT - Telefonen ab und hält eine Rückkehr zu schnurgebundenen oder analogen Technologien ( wie z.B. Schnurlostelefone nach CT1+ Standard )  für notwendig!

Wir sind schon lange Funkwellen durch Rundfunk und Fernsehen ausgesetzt. Warum sollten jetzt Handystrahlen schaden?

Funkwellen gibt es nicht erst seit Erfindung des Handys. Es gibt jedoch ein paar wesentliche Unterschiede. Rundfunk und Fernsehen nutzte bisher leistungsstarke Sender, die weit voneinander entfernt stehen. Alle 50 - 100 Km stand in etwa ein Sender. Viele Sender befinden sich weit entfernt von Ortschaften. Schon nach 5-10 Km Entfernung ist die Feldstärke um ein Vielfaches geringer, wie die Strahlung, die von Handymasten ausgeht. Alle paar hundert Meter findet man in Ballungszentren einen Sendemasten, manchmal gleich ein halbes Dutzend auf einem Dach. Messungen in vielen Städten in Deutschland haben gezeigt, dass die Belastung durch Handymasten um den Faktor 50-200 mal höher ist, als durch Rundfunk und Fernsehen. Die meisten Menschen in Deutschland werden also heutzutage um ein Vielfaches stärker bestrahlt. Schnurlostelefone sind ebenfalls extreme Strahler, wenn man die Stärke der Pulse betrachtet. Dies liegt vor allem am geringen Abstand zur Basisstation.
Desweiteren senden Handys in einem anderen Frequenzspektrum und vor allem mit einem anderen Signalverlauf. Es gibt Vermutungen, dass gerade der andere Signalverlauf das Problem ist.

Auch das Fernsehsignal verhält sich wie ein digitales Signal, weil es Sprünge enthält, also gibt es keine qualitativen Unterschied zum Handy-Signal?

Qualitative Unterschiede darf man nicht auf digital und analog reduzieren. Man muss vielmehr sehen, dass Fernsehen, Handy und Schnurlostelefone völlig unterschiedliche Signalverläufe haben. Ebenso die UMTS-Technologie oder WLAN. Jedes dieser Signalformen könnte ganz unterschiedliche Wirkungen auf den menschlichen Körper haben, z.B. über Resonanzeffekte oder Störung körpereigener Rhythmen. Vielleicht auch über ganz andere Wirkungsmechanismen, für deren Erforschung keine Fördermittel zur Verfügung stehen und die wir uns heute noch nicht vorstellen können.

Sendet ein DECT-Schnurlos-Telefon nur wenn man damit telefoniert?

Nahezu alle Schnurlostelefone, die heutzutage verkauft werden, basieren auf dem DECT-Standard. Bei dem ist es so, dass die Basisstation permanent gepulst sendet, ganz egal, ob man telefoniert oder nicht und ob das Handteil in der Dockingstation / Ladeschale steckt oder nicht. Der Handgerät dagegen sendet nur, wenn man telefoniert. Mittlerweile haben einige Hersteller leistungsgeregelte Modelle auf dem Markt.
Ältere CT oder CT1+ Telefone senden in der Tat nur dann, wenn man telefoniert, Basis wie Handgerät.

Sendet ein Handy sobald es eingeschaltet ist, auch wenn man nicht telefoniert?

Liegt ein Handy eingeschaltet auf dem Tisch, so sendet es normalerweise nicht. Lediglich in längeren Zeitabständen erfolgt ein kurzer Austausch mit der Basisstation. Trotzdem sollte man ein eingeschaltetes Handy nicht auf den Nachttisch legen, der nahe am Bett steht. Nahezu jedes elektronische Gerät produziert schwache elektromagnetische Wellen und elektrische Felder, die im Nahbereich auf den Menschen wirken können. Besser, man hält 2m Abstand. In dieser Entfernung sind solche Felder kaum noch nachweisbar.
Wenn man sich mit einem Handy dagegen fortbewegt, muss sich das Handy regelmäßig in eine neue Zelle einbuchen. Dann wird häufig gesendet. Je schneller man sich fortbewegt, um so häufiger wird gesendet. Achtung: Bei schlechtem Empfang oder durch die Abschirmung der Karosserie im Auto regelt das Handy beim telefonieren oder umbuchen seine Sendeleistung selbstständig bis auf das Maximum herauf.

Können Entstrahlungsgeräte Wellen harmonisieren?

Wenn man von Elektrosmog spricht, so meint man elektromagnetische Felder und Wellen. Diese sind physikalisch erforscht und können mit Messgeräten nachgewiesen werden. Die meisten Entstrahlungsgeräte, die irgendetwas harmonisieren wollen, bewirken überhaupt keine Veränderung dieser Felder. Die Felder sind noch da und können nachgewiesen werden. Auf dieser Ebene wirken sie also nicht.
Manche sagen, sie wirken auf einer Ebene, die weder nachweisbar noch erforscht ist. Es wird also irgendwas verändert, was man nicht wahrnehmen kann. Und das führt dann dazu, dass die noch vorhandenen elektromagnetischen Felder keine schädliche Wirkung mehr haben.
Wenn es denn tatsächlich so etwas geben sollte, dann ist das große Problem, dass es nicht objektiv überprüfbar ist. Man könnte es nur ausprobieren und selber nachspüren, ob es etwas bewirkt.
Wo nichts nachweisbar ist, ist Betrug Tür und Tor geöffnet. Man kann sich darauf verlassen, dass es jede Menge nutzlose Produkte in diesem Bereich gibt. Es gibt auch zahlreiche Fälle, wo Betrug aufgedeckt wurde. Hier wurde noch nie zwecks einer Überprüfung der Werbeversprechen für Abschirmungsgeräte / Entstörchip / Harmoniemuster angefragt. Testkaufen möchte ich einen Kunstharzanhänger mit eingegossenen Metallspänen für 70 Eurö auch nicht. Jedoch bin ich überzeugt: was tatsächlich wirkt ist der Glaube an die Wirksamkeit / Gesundheitsschutz / Gesundheitswiederherstellung. Nur leider ist zumindest mir wegen der Messgeräte in meiner Hand in diesem Zusammenhang der Heilsweg verbaut!

Mit Schnurlostelefon zu telefonieren ist wesentlich harmloser als mit Handy?

Die Pulse eines DECT-Schnurlostelefons werden mit einer Leistung von 250mW gesendet. Ein Handy sendet mit ähnlicher Leistung, wenn es halbwegs guten Empfang hat. Durch die unmittelbare Nähe der Sendeantenne zum Kopf und der ähnlichen Leistung, ist ein Schnurlostelefon genauso kritisch einzustufen, wie ein Handy. Zusätzlich hat man beim DECT / FritzBox mit DECT den Sendemast zusätzlich noch in der Wohnung.

Ist Elektrosmog definitiv nicht gesundheitsschädlich?

Wie oft findet man Aussagen, wo behauptet wird, dass irgendetwas definitiv unschädlich ist. Jede dieser Aussagen ist falsch, weil man nie einen Beweis auf Unschädlichkeit machen kann. Es kann immer Wirkmechanismen geben, die heute noch nicht bekannt sind. Neues Wissen, neue Erkenntnisse können immer dazu führen, dass Dinge neu bewertet werden. In bestimmten Gebieten ist das wahrscheinlicher, als in anderen. Wir finden jede Menge Auffassungen in Medizin und Wissenschaft aus der Vergangenheit, die später revidiert werden mussten. Die Menschheit hat sich immer wieder geirrt und es ist sehr wahrscheinlich, dass sich das fortsetzen wird.
Solche Aussagen dienen also lediglich dazu, das Gefühl von Sicherheit zu erzeugen, wo es keine Sicherheit gibt. Es ist Wunschdenken oder der Wunsch nach Sicherheit.
Verstörende Ergebnisse aus zahlreichen epidemiologischen Studien wurden von mobilfunkindustrienahen Vereinen, Kapazitäten und PR-Maschinen mit der Begründung relativiert, daß ja der biologische WIRKMECHANISMUS der EMF- Wirkungen nicht beschrieben wurde. Handfeste wissenschaftlichen Nachweise, daß elektromagnetische Felder auch innerhalb der geltenden Grenzwerte gesundheitschädlich sind, gibt es mittlerweile (2014) mindestens genauso viele wie Gegenstudien!

Es ist wichtig, dass hier intensiv geforscht wird, und zwar auch unabhängig von wirtschaftlichen Interessen und Mitteln. Und es ist wichtig, dass wir vorsichtig mit Technologien umgehen, die nicht genügend erforscht sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt diese Meinung.

Unterhalb von Mobilfunkantennen besteht keine Gefahr?

Theoretisch dürften direkt unterhalb von Mobilfunk-Sendeantennen nur geringe Feldstärken auftreten. Wenn man also in einem Haus wohnt, wo auf dem Dach Mobilfunkantennen installiert sind, müsste man dort recht geringen Feldern ausgesetzt sein. Dies liegt daran, dass die meisten Antennen gerichtet abstrahlen. Soweit die Theorie. Praktisch gibt es jede Menge Nebenkeulen, also Bereiche, in die die Antenne ebenfalls abstrahlt. In der Nähe von Mobilfunk-Sendeantennen gibt es rundherum eine große Streubreite an elektromagnetischen Immissionen. Binnen weniger Meter kann im Gebäude unterhalb der Antenne sich der Messwert um Faktor 1000 verändern. Teilweise hohe Messwerte unterhalb der Antenne wurden gemessen, obwohl diese Bereiche von der gängigen Lehrmeinung als strahlungsarm bezeichnet werden. Es kann also in ungünstigen Fällen durchaus der Fall sein, dass man auch im Funkschatten unterhalb einer Antenne hohen Belastungen ausgesetzt ist. Hoch bezieht sich dabei im Verhältnis zu dem, was da wäre, wenn die Antenne abgeschaltet würde. Auch Reflektionen von elektromagnetischer Strahlung können eine große Rolle spielen. Gültige Grenzwerte müssen natürlich immer eingehalten werden.

Wie groß sind die Felder in der Nähe von Transformatorstationen? (Quelle: BfS)

Transformatorstationen können zu einer Magnetfeld-Exposition in unmittelbar angrenzenden Wohnräumen beitragen. Sie geht eindeutig mit der Gesamtstrombilanz der entsprechenden Einrichtungen einher und ist zumeist nachts geringer als in den Spitzenzeiten.
In unmittelbarer Umgebung von Niederspannungs-Transformatorstationen treten in Abhängigkeit vom aktuellen Stromverbrauch im allgemeinen magnetische Flussdichten zwischen 30 und 100 Mikrotesla (µT) auf. Bereits in 1 bis 2 Meter Abstand reduzieren sich diese Feldstärken auf Werte zwischen 1 und 5 Mikrotesla. Damit wird zumindest der gesetzliche Grenzwert nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Genaue Aussagen lassen sich im Einzelfall jedoch nur anhand konkreter Messwerte des elektrischen und des magnetischen Feldes treffen.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und niederfrequenten Magnetfeldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen? (Quelle: BfS)

Seit Jahren wird kontrovers über mögliche Gesundheitsrisiken durch niederfrequente Magnetfelder des Haushaltsstroms (50/60 Hz) und elektrifizierter Verkehrssysteme (16-17 Hz) diskutiert. In den USA wurden bereits 1979 erste epidemiologische Arbeiten über einen möglichen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Nähe von Hochspannungsleitungen vorgelegt. Seitdem beschäftigten sich zahlreiche Studien mit ähnlichen Fragen.
  Die in großer Zahl vorliegenden Ergebnisse von Studien wurden von Wissenschaftlern in vielen Ländern bewertet. Weltweit anerkannte Strahlenschutzgremien wie die Internationale Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung (ICNIRP), die englische Strahlenschutzbehörde (NRPB) oder die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kamen zu dem Schluss, dass ein Zusammenhang zwischen einer Exposition durch magnetische Felder, wie sie im Alltag auftritt, mit einem vermehrten Auftreten von Krebs bei Erwachsenen nicht erwiesen ist.
  Mehrere neuere epidemiologische Studien zeigen dagegen einen Zusammenhang zwischen kindlicher Leukämie und niederfrequenten Magnetfeldern unterhalb der Grenzwerte. Eine dieser Studien wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz in Auftrag gegeben (sog. Michaelis-Studie). In der Untersuchung wurden die niederfrequenten Magnetfelder in der häuslichen Umgebung von 514 an Leukämie erkrankten Kindern gemessen. Als Kontrollgruppe dienten 1301 gesunde Kinder.
  Die Ergebnisse der Messungen zeigen – genauso wie die Ergebnisse einer umfangreichen Untersuchung, die zuvor vom BfS durchgeführt wurde - dass die Felder - gemessen über 24 Stunden - im Durchschnitt in Wohnungen bei 0,05 Mikrotesla (µT) liegen. In der Studie werden Haushalte als exponiert bezeichnet, die eine durchschnittliche Exposition von mehr als 0,2 µT aufweisen. Zu dieser Gruppe gehörten allerdings nur sehr wenige Studienteilnehmer. Ein Zusammenhang zur Leukämierate zeigt sich bei einem Wert von über 0,4 µT. Eine besondere Rolle scheint dabei die nächtliche Exposition zu spielen.
  Auf welche Weise erhöhte Magnetfelder zu einem erhöhten Leukämierisiko führen könnten, ist umstritten. Außerdem konnten möglicherweise andere, bisher nicht bekannte Risikofaktoren für eine Leukämieerkrankung bei Kindern nicht berücksichtigt werden.
  Obwohl epidemiologische Studien keinen kausalen Zusammenhang zeigen können, sind die Ergebnisse dieser Studien wichtige Hinweise, die die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen aufzeigen.

Sind die von Hochspannungsleitungen erzeugten Felder für die Anwohner gefährlich? (Quelle: BfS)

"Viele Menschen sorgen sich über mögliche gesundheitliche Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen.
Ohne Messungen vor Ort lässt sich im Einzelnen schwer beurteilen, wie groß die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte im jeweils konkreten Fall sind. Der Abstand zu einer Hochspannungsleitung stellt allein kein verlässliches Maß dar.
Das BfS verfügt über repräsentative Messungen mit kalibrierten Messgeräten. Bekannt ist, dass die Magnetfelder in Entfernungen von einigen zehn Metern von den Hochspannungsleitungen rapide abnehmen. Bei 380 kV-Hochspannungsleitungen wurden beispielsweise im Abstand von 20 Metern von der Trassenmitte magnetische Flussdichten gemessen, die etwa einem Zehntel des zulässigen Grenzwertes (von 100 µT) entsprechen. Auch die Werte der elektrischen Feldstärke lagen dort unter den zulässigen Grenzwerten." (Tabelle in "Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische Felder?"). "Mit den Grenzwerten werden gesundheitliche Beeinträchtigungen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder ausgeschlossen. (meine Anm.: soll wohl heissen: sollen ausgeschlossen werden)
   Aufgrund bestehender wissenschaftlicher Unsicherheiten sollte aber vorsorglich die Einwirkung niederfrequenter Magnetfelder, wie sie auch von Hochspannungsleitungen erzeugt werden, möglichst gering gehalten werden - auch unterhalb der Grenzwerte. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Hochspannungsleitungen nur in seltenen Ausnahmen einen gravierenden Anteil an den Feldern haben, denen die Menschen im Haushalt ausgesetzt sind. Die vorherrschenden Quellen sind elektrische Geräte und die Hausinstallationen. Dies gilt auch bei Wohnungen in der Nähe von Hochspannungsleitungen. (siehe auch "Gibt es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und Magnetfeldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen?").
    Der Verzicht auf eine Bebauung unter Hochspannungsleitungen, wie sie vom BfS empfohlen wird, ist im Rahmen einer zusätzlichen, rein vorsorglichen Feldverringerung zu sehen. Man vermeidet damit von vornherein Dauerbelastungen sowie belästigende Wahrnehmungen, die in Folge von Aufladungseffekten an leitfähigen Objekten in Einzelfällen auch bei elektrischen Feldstärken unterhalb der Grenzwerte auftreten können.
   Elektrische und magnetische Felder direkt unter einer Hochspannungsleitung können im Einzelfall mögliche Gefährdungen für Herzschrittmacherpatienten darstellen. Es können z.B. Desynchronisierungen, d.h. sogenannte Stolperrhythmen auftreten. Dies hängt auch wesentlich vom Schrittmachertyp und der Art der Implantierung ab. Da es viele unterschiedliche Schrittmacher gibt, sind die Einschätzungen der Gefährdung im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt abzuklären."

Leider geht das BfS hier nicht auf die mögliche Gefährdung durch ionisierte Aerosole ein.

Wie groß sind elektrische und magnetische Felder bei Haushaltsgeräten? (Quelle: BfS)

Die Werte der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte der meisten Haushaltsgeräte sind sehr unterschiedlich. Bei einem Mindestabstand von 30 cm zum Gerät hat man in den meisten Fällen die Gewähr, dass zumindest Störungen von Herzschrittmachern ausgeschlossen sind.
 Geräte wie beispielsweise Radiowecker oder Babyphon werden mit Netztrafos betrieben. Im Abstand von 50 cm liegen auch hier die Messwerte bei wenigen Mikrotesla. Da in diesen Fällen aber eine lang andauernde Feldeinwirkung vorliegt, empfiehlt das BfS, vorsorglich einen möglichst großen Abstand einzuhalten, der mit der Funktion der Geräte noch zu vereinbaren ist.
 Als Höchstwert für das elektrische Feld empfiehlt die Strahlenschutzkommission (SSK) 5000 V/m, die Baubiologie <1
V/m. In der Nähe der Oberfläche von Heizdecken kann man etwa 500 V/m messen. Ein elektrischer Boiler weist im Abstand von 30 cm 300 V/m auf. Zwischen 100 und 200 V/m misst man in 30cm Abstand von Stereoanlagen, Bügeleisen, Kühlschränken oder Handmixern. Bei Kaffeemaschinen und Fernsehgeräten wurden 60 V/m ermittelt. Das elektrische Feld einer Glühbirne beträgt in 30 cm Entfernung 5 V/m. Die meisten Haushaltgeräte weisen also im Vergleich zu den von der SSK empfohlenen Höchstwerten nur geringe- , im Vergleich mit den baubiologischen Empfehlungen hohe elektrische Feldstärken auf.
 Magnetfelder sind nur vorhanden, wenn Strom fließt, also wenn die Geräte eingeschaltet sind. Allgemein gilt: Die Werte der magnetischen Flussdichte liegen bei gebräuchlichen Haushaltgeräten bereits im Abstand von 30 cm weit unter dem von der offiziellen SSK empfohlenen Höchstwert von 100 Mikrotesla (µT) Beispiele dafür sind Mixer, elektrische Heizöfen, Waschmaschinen und Elektroherde mit Werten zwischen 0,5 und 10 µT. Auch Nachtspeicherheizungen können Magnetfelder in dieser Größenordnung aufweisen. Magnetfeldstärken, die unter einem halben Mikrotesla liegen, misst man in 30 cm Entfernung bei Wäschetrocknern, Computern, Kühlschränken und Videorecordern.
 Zu nennen sind noch Bohrmaschinen und Staubsauger. Bis zu 800 µT können hier bei Benutzung an der Oberfläche auftreten. Besonders Träger von Herzschrittmachern und elektronischen Implantaten sollten bei der Benutzung dieser Geräte vorsichtig sein. Hier können Störungen der Funktion der Implantate nicht ausgeschlossen werden.
 Abhängig von Geräteart und Fabrikat unterscheiden sich die Werte der Stärke des Magnetfeldes teilweise beträchtlich. Bei unterschiedlichen Haarfön-Typen liegen sie an der Geräteoberfläche zwischen 6 und 2000 µT. Verschiedene Trockenrasierer weisen am Gehäuse zwischen 15 und 1500 µT auf.
 Eine diesbezügliche Kennzeichnung der Geräte könnte besorgten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wesentliche Information zur Kaufentscheidung geben.
 

Heizdecken (Quelle: BfS)

Elektrische Heizdecken werden im Unterschied zu vielen anderen Haushaltsgeräten unmittelbar am Körper verwendet. Sie werden außerdem häufig über längere Zeit benutzt. In 10 cm Abstand (das entspricht der Körpermitte des Anwenders) wurden Magnetfelder bis zu 0,45 Mikrotesla (µT) gemessen.
 Schäden im Zusammenhang mit magnetischen Feldern von Heizdecken wurden in der Presse mehrfach berichtet, konnten aber bisher wissenschaftlich nicht bestätigt werden. Dem BfS sind keine direkten Gesundheitsschäden bekannt. Es wird jedoch generell empfohlen, die Einwirkung elektrischer und magnetischer Felder nach Möglichkeit gering zu halten, um somit dem Vorsorgeprinzip zu entsprechen.
 Darüber hinaus empfiehlt das BfS, elektrisch betriebene Geräte mit spannungsführenden Leitern nicht unkontrolliert zu lassen und nicht während des Aufenthalts im Bett zu benutzen, um die Gefahr eines elektrischen Schlages durch defekte Isolation auszuschließen. Meist genügt das Anwärmen des Bettes, während des Schlafes sollte die Heizdecke jedoch vom Netz getrennt bleiben.
 

Wasserbetten (Quelle: BfS)

Wasserbetten sind so konstruiert, dass die Heizung einen deutlichen Abstand zur Bettoberfläche besitzt. Im Abstand von 10 cm über dem Wasserbett (das entspricht der Körpermitte der darauf liegenden Person) wurden bis zu 0,2 Mikrotesla gemessen. Das BfS empfiehlt aber generell, Dauerbelastung durch elektrische und magnetische Felder nach Möglichkeiten gering zu halten, um somit dem Vorsorgeprinzip zu entsprechen.
 

Wirbelstromherde / Induktionsherde (Quelle: BfS)

Die Funktion von Wirbelstromherden, die oft auch als Induktionsherde bezeichnet werden, beruht auf einem einfachen physikalischen Prinzip. Durch ein zeitlich veränderliches Magnetfeld werden in elektrisch leitfähigen Gegenständen, in diesem Fall im Kochtopf, elektrische Ströme erzeugt (induziert). Diese führen zu einer direkten Erwärmung des Kochtopfes. Das magnetische Wechselfeld wird im Herd mit einer Spule, durch die ein Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 20 bis 40 kHz fließt, erzeugt. Oft werden spezielle Materialien für die Töpfe verwendet (z. B. Ferritmaterialien), um die Wärmeentwicklung zu verbessern.
Sobald der Topf von der Herdplatte genommen wird, wird automatisch die Stromzufuhr zur Spule abgeschaltet. Das magnetische Feld ist dann nicht mehr vorhanden. Steht ein Topf auf der Herdplatte, dann wird das Magnetfeld nahezu vollständig durch den Topf aufgenommen. Es entstehen deshalb in der Umgebung nur Streufelder.
 Vorsicht ist allerdings für Träger von Herzschrittmachern geboten, da auch diese geringen Streufelder möglicherweise die Gerätefunktion beeinflussen können. Herzschrittmacherpatienten sollten sich bei ihrem Arzt über mögliche Störbeeinflussungen informieren.

Gehen von "Satellitenschüsseln" Gefahren aus? (Quelle: BfS)

Parabolantennen (sogenannte "Satellitenschüsseln") dienen im Allgemeinen dem Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen, die über Satelliten abgestrahlt werden. Es sind dann reine Empfänger, die selbst keine hochfrequente Strahlung aussenden. Sie sind für die Anwohner gesundheitlich unbedenklich. (Dies gilt nicht für Sender mit ähnlicher Form.)
 

Ist der Einsatz von Radarstrahlung bei Verkehrskontrollen zulässig? (Quelle: BfS)

Übliche Verkehrs-Radargeräte bei der Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr arbeiten mit sehr geringer Sendeleistung (< 1 W). Die elektromagnetischen Felder erreichen bereits in geringer Entfernung von wenigen Metern nur noch einen Bruchteil des Grenzwerts. Sie stellen daher sowohl für das Bedienungspersonal als auch für die Bevölkerung keine relevante Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Felder dar.

Gibt es gesundheitliche Auswirkungen von Warensicherungsanlagen? (Quelle: BfS)

Warensicherungsanlagen, wie sie immer häufiger in Kaufhäusern aber auch in öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Bibliotheken eingesetzt werden sollen, den Diebstahl von Waren verhindern. An den zu sichernden Waren wird je nach Art des Gegenstands ein hartes Etikett oder ein Klebeetikett befestigt. Wird dieses Etikett nicht entfernt oder deaktiviert, bevor die Detektoranlage durchschritten wird, so wird ein Alarm ausgelöst.
Zur Zeit sind viele verschiedene Anlagen im Einsatz. Sie verwenden zur Detektion der Etiketten entweder niederfrequente Magnetfelder oder hochfrequente elektromagnetische Felder und arbeiten dabei mit kontinuierlichen Signalen oder mit unterschiedlichen Pulsformen.
Zwischen den Detektoren können relativ hohe Pulsspitzen der Feldstärken auftreten. Außerhalb des Überwachungsbereiches nimmt die Feldstärke mit zunehmender Entfernung rasch ab.
Eine gesundheitliche Gefährdung für die allgemeine Bevölkerung durch die Warensicherungsanlagen besteht in der Regel nicht, da die Expositionsdauer normalerweise sehr kurz ist und die Intensität der Felder meist unter den gesetzlichen empfohlenen Grenzwerten liegt. Aus Vorsorgegründen sollte sich dennoch niemand länger als unbedingt erforderlich zwischen den Detektoren aufhalten.
Dies gilt ganz besonders für die Träger aktiver und passiver Körperhilfen (wie z.B. Herzschrittmacher, Infusionspumpen oder metallische Implantate), da in diesem Fall eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Personenkreis sollte auf jeden Fall die Anlagen so zügig wie möglich durchschreiten und sich im Fall von Warteschlangen im Kassenbereich nicht zwischen den Detektoren aufhalten. Außerdem sollten die Betroffenen sich beim behandelnden Arzt darüber informieren, ob bei ihrem Gerät eine Beeinflussung durch Warensicherungsanlagen möglich ist.
 

Sind Mikrowellenkochgeräte für den Benutzer gefährlich? (Quelle: BfS)

"Im Mikrowellenkochgerät wird zum schnellen Erwärmen von Speisen hochfrequente Strahlung im Gigahertzbereich (2,45 GHz) verwendet.
Sorgen um gesundheitsschädliche Wirkungen durch eine Leckstrahlung sind unbegründet. Das BfS hat umfangreiche und repräsentative Messungen an Mikrowellengeräten durchgeführt . Bei allen Geräten trat in der Umgebung der Sichtblende und der Türen Leckstrahlung auf; sie war jedoch stets gering. An den üblichen Aufenthaltsorten in der Umgebung von Mikrowellengeräten liegt die noch erfassbare Strahlung um mehr als das Tausendfache unter dem gesetzlichen Grenzwert.
Nach heutigem Erkenntnisstand kommt es darüber hinaus zu keinen gesundheitlich bedenklichen Veränderungen in Lebensmitteln durch Mikrowellenbehandlung. Sowohl hinsichtlich des ernährungsphysiologischen Wertes als auch bzgl. der hygienischen Qualität der erhitzten Lebensmittel ist v.a. die Sorgfalt bei der Erhitzung entscheidend. Die Herstellerhinweise zur Zubereitung von Speisen in Mikrowellengeräten sollten deshalb unbedingt beachtet werden."
 

Wie gewährleisten Funkamateure bei ihren Anlagen die Einhaltung der Grenzwerte? (Quelle: BfS)

Das Frequenzspektrum von Amateurfunkanlagen reicht vom Mittelwellenbereich bis zu den Mikrowellen. Bestimmte Frequenzbänder in diesen Bereichen sind für den Amateurfunk zugelassen.
Amateurfunkstellen zählen nicht zu den gewerblichen Sendeanlagen.Funkamateure dürfen Sendeanlagen nur betreiben, wenn sie durch eine Ausbildung nachweislich dazu befähigt sind und sie eine personengebundene Genehmigung (Lizenz) dafür besitzen. Mit dieser Genehmigung ist auch die persönliche Verantwortung für den Schutz der Nachbarschaft verbunden.
Es liegt in der Natur des Amateurfunkdienstes als Experimentalfunkdienst, dass Geräte und Antennen häufigen Änderungen unterliegen. Funkamateure sind laut Amateurfunkgesetz (AFuG) selbst verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung in zugänglichen Bereichen zu gewährleisten. Sie müssen in der Lage sein, notwendige Messungen und Berechnungen durchzuführen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Normen nachweisen zu können.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen, wenn der Funkamateur fortgesetzt gegen das Amateurfunkgesetz oder andere Regelungen verstößt (§3, Absatz 4, AFuG).

Sind Elektroautos für den Benutzer gefährlich ?

  " Bestimmung der Exposition durch Magnetfelder alternativer Antriebskonzepte 07. August  2009     (Quelle BfS)

...Die größten Immissionen treten bei starken Beschleunigungs- und Bremsmanövern auf.
...Immissionsanteile zufolge  Reifenmagnetisierung  traten  beim  Honda  nur  geringfügig im Fußbereich von Fahrer und Beifahrer zutage und wurden bei der Ermittlung der resultierenden  Bewertungsgröße eliminiert.  Die dadurch entstehende zusätzliche Unsicherheit der Bewertungsgröße liegt für Messpositionen im Fußbereich von Fahrer und Beifahrer bei weniger als ±0,2%pkt.
...quantitativer Überblick über die spektrale Zusammensetzung der Immissionen, sowie über die Maximalimmission im Frequenzbereich 40-60 Hz.
          Beifahrer             Fahrer             Rückbank         B rms,max
                                    im Frequenzbereich 40-60 Hz
f  50%          32 - 584 Hz         61 – 1510 Hz    37 – 1025 Hz               Beifahrer  0,98 µT
f  75%          17 - 864 Hz         42 – 1830 Hz    17 – 1419 Hz               Fahrer  1,14 µT
f  90%        10 - 1025 Hz         32 – 3025 Hz    17 – 2835 Hz               Rückbank  1,51µT
Tabelle 7.1: Frequenzbereiche innerhalb derer 50%, 75% und 90% der resultierenden Gesamtimmission im Honda Civic  IMA  liegen (linker Tabellenteil), sowie der Maximalwert der Immissionen im Frequenzbereich 40-60 Hz (rechter Tabellenteil)

...Situation auftretender transienter Magnetfeldimmissionen jeweils  im  Fußbereich  des  Beifahrers beim Einschalten des Fahrzeug-Systems.
Der dabei aufgetretene Maximalwert der zeitlichen Änderungsrate der magnetischen Flussdichte lag bei ca. 200 mT/s. Bei Verwendung der in Kapitel 6.4.5 beschriebenen Bewertungsmethode  entspricht  dies  einer  kurzzeitigen  Exposition  von  ca.  11%  des strengsten Basisgrenzwertes für die im Gewebe induzierte Stromdichte (2 mA/m 2 ). 

Naturgemäß konnte bei hohen Lasten nicht mehr der gesamte angegebene Geschwindigkeitsbereich abgedeckt werden. Konkret  waren  beim  Honda  Civic  IMA  kurzfristig  (ca.  1  Minute  lang)  Belastungen  bis  maximal  160  km/h  bei  500  Nm,  bis maximal 100 km/h  bei 1000 Nm und bis maximal 50 km/h bei 1500 Nm möglich.

...8.3.3  Vergleich der Immissionsdaten
Ein pauschaler Vergleich der Magnetfeldimmissionen in konventionellen Fahrzeugen und   Fahrzeugen   mit   alternativen   Antriebssystemen   ist,   wie   die   einzelnen Messergebnisse  und  die  in  der  Literatur  verfügbaren  Daten  zeigen,  seriös  nicht möglich.  Es  zeigt  sich  jedoch  eindeutig,  dass  auch  in  konventionellen  Fahrzeugen lokal  Magnetfeldimmissionen  auftreten  können,  die  sogar  deutlich  oberhalb  jener Werte liegen, die bisher in Fahrzeugen mit alternativen Antriebssystemen gemessen wurden.  Die  Höhe  der  maximal  auftretenden  Immissionen  zeigt  sowohl  in  den Fahrzeugen   mit   alternativen   Antriebskonzepten,   als   auch   in   konventionellen Fahrzeugen  eine  große  Streubreite  über  unterschiedliche  Fahrzeugmodelle  und  ist weniger    eine    Funktion    des    Fahrzeugkonzepts    (konventionelles/alternatives Antriebssystem, Ausstattung, verbaute elektrische Leistung, usw.) sondern vielmehr abhängig   von   der   Anordnung   und   der   spezifischen   Bauart   der   elektrischen Komponenten   (Position   der   elektrischen   Komponenten,   Art   und   Verlauf   der Verkabelung), sowie der Signalform der auftretenden Ströme. 

Für  eine  generelle  Aussage,  ob  alternative  Antriebssysteme  in  Zukunft  zu  einer höheren Magnetfeldexposition der Bevölkerung führen werden, als es derzeit durch die  konventionellen  Fahrzeuge  der  Fall  ist,  fehlen  derzeit  jedenfalls  systematisch erhobene und repräsentative Messdaten aus den konventionellen Fahrzeugen.
Tatsache   ist   jedoch,   dass   in   den   (wenigen)   im   Rahmen   dieses   Vorhabens untersuchten  Hybrid-  und  Elektrofahrzeugen  auch  lokal  keine  Immissionswerte oberhalb der ICNIRP-Referenzwerte gefunden wurden, was zumindest bei einem der stichprobenartig    untersuchten    (nur    zwei)    konventionellen    Fahrzeugen    nicht behauptet werden kann.
Die  vorliegenden  Messdaten  deuten  jedenfalls  darauf  hin,  dass  es  in  vielen Fahrzeugen,    unabhängig    davon,    ob    konventionell    oder    mit    alternativem Antriebssystem ausgestattet, noch Potenzial zur Verminderung der Immissionen gibt. 
 
...8.4  Vergleich mit 50 Hz- Magnetfeldimmissionen durch das Energieversorgungsnetz
Durch  die  auf  Basis  von  [38]  2002  erfolgte  Einstufung  niederfrequenter  (50  Hz) magnetischer  Felder  (>  0,4  µT)  als  mögliches  Kanzerogen  durch  die  IARC  [39] erscheint  auch  die  Frage  nach  dem  Anteil  der  Exposition  in  den  untersuchten Fahrzeugen   in   diesem   Frequenzbereich   interessant.   Aus   den   in   Kapitel   7 dargestellten Messergebnissen ergeben sich in den Hybrid- und Elektro-PKWs unter stationären Fahrverhältnissen lokale Maximalwerte der magnetischen Flussdichte im Frequenzbereich  40-60 Hz  im  Bereich  von  0,13-1,75  µT.  Zugehörige  zeitlich  und über den Körper gemittelte Flussdichtewerte können aus den Ergebnisdarstellungen in  Kapitel  7  als  entsprechend  geringer  abgeschätzt  werden  (um  einen  Faktor zwischen ca. 1,5 und 4, stark abhängig von der Sitzposition und vom Fahrzeugtyp).
An  den  meisten,  jedoch  nicht  an  allen  (z.B.  Rückbank  im  Honda  Civic  IMA  und  im Lexus  GS  450h)  untersuchten  Sitzpositionen  in  den  untersuchten  Hybrid-  und Elektro-PKWs,    können    die    während    typischer    Fahrten    zeitlich    und    über Körperdimensionen   gemittelten   Flussdichtewerte   im   Frequenzbereich   40-60 Hz daher unterhalb von 0,4 µT erwartet werden.

...9   BEURTEILUNG DER IMMISSIONSDATEN BEZÜGLICH DES SCHUTZES VON PERSONEN MIT HERZSCHRITTMACHERN
Bezüglich einer strahlenschutztechnischen Bewertung von Expositionssituationen im Hinblick    auf    eine    mögliche    Gefährdung    von    Personen    mit    implantiertem Herzschrittmacher  stellt  der  Entwurf  DIN  VDE  0848  Teil  3-1  [40]  derzeit  eines  der umfangreichsten  und  fundamentiertesten  Dokumente  dar.  Im  Folgenden  werden daher   die   in   den   untersuchten   Hybrid-   und   Elektrofahrzeugen   erhobenen Magnetfeldimmissionen nach diesem Normenentwurf beurteilt, wobei zunächst kurz die  Grundlagen  des  Schutzkonzeptes  des  genannten  Normenentwurfs  erläutert werden sollen.
 
9.1  Schutz- und Bewertungskonzept von DIN VDE 0848 Teil 3-1
DIN    VDE    0848    Teil    3-1    unterscheidet    zunächst    drei    Kategorien    von Herzschrittmachern,  nämlich  angemessen  störfeste  (Kategorie  0),  eingeschränkt störfeste  (Kategorie  1)  und  störempfindliche  (Kategorie  2)  Herzschrittmacher.  Als angemessen  störfeste  Herzschrittmacher  werden  solche  Implantate  eingestuft,  bei denen  es  auch  bei  Expositionen  mit  den  in  der  EU-Ratsempfehlung  EG/519/1999 [19] angeführten Referenzwerten und Spitzenfeldstärken zu keiner Störbeeinflussung kommen  kann,  wenn  gleichzeitig  auch  einige  weitere  Bedingungen  hinsichtlich  der Spitzenwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke erfüllt sind (Details dazu, siehe [40]) (Diese zusätzlichen Bedingungen werden von den im Rahmen dieses Vorhabens in den untersuchten Hybrid- und Elektrofahrzeugen gemessenen Magnetfeldern erfüllt ) . Als eingeschränkt störfeste Herzschrittmacher werden jene Implantate bezeichnet,   bei   denen   es   bei   Einhaltung   der   in   [40]   im   Detail   angeführten Bedingungen (Störspannungsschwellwerte bzw. maximal zulässige Spitzenwerte der äußeren  elektrischen  und  magnetischen  Feldstärke)  zu  keiner  Störbeeinflussung kommt.   Unter   störempfindlichen   Herzschrittmachern   werden   schließlich   alle Herzschrittmacher  verstanden,  die  weder  der  Kategorie  0  noch  der  Kategorie  1 zugeordnet  werden  können  und  für  die  eine  Bewertung  des  elektromagnetischen Störungsrisikos daher nur auf Basis einer Einzelfallanalyse durchführbar ist.  Gemäß
[41]  fielen  nur  ca.  5%  der  zwischen  1995  und  1999  implantierten  Geräte  in  diese letztgenannte  Kategorie  der  störempfindlichen  Herzschrittmacher.  Unterstellt  man dem  Technologiefortschritt  bei  Herzschrittmachern  auch  einen  Fortschritt  bei  der Störunempfindlichkeit   der   Implantate,   so   ist   dieser   Prozentsatz   gegenwärtig wahrscheinlich noch geringer. 
Vor diesem Hintergrund erfolgt im Folgenden eine Bewertung der im Rahmen dieses Projekts  erhobenen  Messergebnisse  in  den  Hybrid-  und  Elektrofahrzeugen  im Hinblick  auf  eine  mögliche  Gefährdung  von  Patienten  mit  Herzschrittmachern  der Kategorie 1.
 
Für Herzschrittmacher der Kategorie 1 stellt [40] einerseits von der Signalform und der  Frequenz  abhängige  Spitze-Spitze  Werte  U ss,schwell   der  maximal  zulässigen Störspannung  am  Herzschrittmachereingang  und  andererseits  frequenzabhängige Umrechnungsverfahren der äußeren elektrischen und magnetischen Feldstärken auf die  maximal  am  Schrittmachereingang  induzierte  Spitze-Spitze  Spannung  U ss,ind,max bereit.  Sinngemäß  besteht  keine  Gefährdung  für  Herzschrittmacherpatienten  mit Geräten der Kategorie 1, solange U ss,ind,max  ≤    U ss,schwell   gilt. ...
 
9.1.1  Bewertungsmethode
Auf Basis des oben zusammengefassten Bewertungsalgorithmus wurden die in den Hybrid-  und  Elektrofahrzeugen  erhobenen  Immissionsdaten  im  Frequenzbereich analysiert, wobei jeweils beide Summenterme (S ID  und S NID ) ermittelt wurden und, im Sinne  einer  konservativen  Beurteilung,  als  Bewertungsgroße  der  jeweils  größere Term angeführt wurde. Als Umrechnungsverfahren von den äußeren magnetischen Feldstärken  auf  die  am  Schrittmachereingang  induzierten  Spannungen  wurden  die Verhältnisse  für  rein  magnetischen  Feldcharakter  angenommen  (vgl.  Anhang  C  in [40])  In  die  Analyse  einbezogen  wurden  alle  Messpositionen  im  Bauch  und Brustbereich  der  in  Kapitel  6.1  beschriebenen  Körpernachbildung,  sodass  auch  für Kinder,  bzw.  sehr  kleine  Personen,  entsprechende  Aussagen  getroffen  werden können.   Im   Fall   des   Stehplatzes   neben   dem   Motorgehäuse   im   Hybrid- Nahverkehrsbus  wurde  zusätzlich  auch  der  Unterleibs-  und  Kniebereich  analysiert, um  auch  hier  der  Situation  eines  Kindes,  bzw.  einer  sehr  kleinen  erwachsenen Person, Rechnung zu tragen.
Etwaige   Hintergrundimmissionen   wurden   entsprechend   dem   in   Kapitel   6.4 beschriebenen Verfahren eliminiert. ...

...Eine  Analyse  aller  erhobenen  Messwerte  zeigte,  dass  die  Maximalwerte  der  im Brust-  und  Bauchbereich  auftretenden  Feldgradienten  bei  weniger  als  ca.  7,5 µT/m liegen.  Unter  der  im  Vergleich  mit  der  Realität  sehr  konservativen  Annahme  eines Feldmaximums    im    Zentrum    des    Messwertaufnehmers    und    eines    rundum exponentiellen Abfalls des Feldes mit einem mittleren Feldgradienten entsprechend 7,5 µT/m, liegt die maximale Unterschätzung des Feldmittelwertes durch den 100cm 2  Sensor im Vergleich zum 20cm 2  Sensor bei weniger als 25%.
 
9.2  Bewertung der Immissionen in den Fahrzeugen
Tabelle 9.1 fasst die Ergebnisse der Auswertungen für die untersuchten Hybrid- und Elektro-PKWs    zusammen.    Angegeben    wird    jeweils    der    Maximalwert    der Summenterme  S ID   und  S NID   aller  in  den  angegebenen  Messpositionen  erhobenen Immissionsdaten     (Messungen     unter     stationären     Bedingungen     auf     dem Leistungsprüfstand, sowie Brems- und Beschleunigungsmanöver).  ...

Es zeigt sich dabei klar, dass die Bewertungsgröße deutlich unterhalb des kritischen Wertes von 1 liegt und dass auch noch ein ausreichender Sicherheitsfaktor vorliegt, um  die  in  Kapitel  9.1.2  beschriebene  Unsicherheit  bezüglich  der  unmittelbaren Einkopplung abzudecken.
 
Ein  ähnliches  Bild  ergibt  sich  auch  für  die  untersuchten  Fahrgastplätze  und  den Fahrerplatz  im  Hybrid-Nahverkehrsbus  (Tabelle  9.2).  Selbst  am  Sitzplatz  direkt unterhalb des Inverters bleibt die Bewertungsgröße kleiner als 0,3. ...
 
Tabelle  9.3  fasst  schließlich  die  Bewertung  für  die  untersuchten  Nutzfahrzeuge zusammen. Auch in diesen Fällen ergeben sich nur unkritische Immissionen. ...
 
Zusammenfassend    kann    daher    gesagt    werden,    dass    die    durchgeführten Magnetfeldmessungen in den untersuchten Hybrid- und Elektrofahrzeugen keinerlei Hinweise  auf  ein  Gefährdungspotenzial  für  Herzschrittmacherträger  durch  die  von den  Fahrzeugen  an  den  Fahrer-  und  Fahrgastplätzen  erzeugten  magnetischen Felder ergaben. "




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