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Felder,
Wellen, Strahlen? ... unsere
Analysen beziehen sich auf die aktuellen
baubiologischen Standards.
FAQ -
Elektrosmog
Was ist
Elektrosmog? (Quelle: wikipedia.de)
Elektrosmog oder E-Smog (aus Elektro- und Smog) ist
ein umgangssprachlicher Ausdruck für die Gesamtheit an
elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, von denen
teilweise angenommen wird, dass sie (unerwünschte) biologische
Wirkungen haben könnten.
Die Verträglichkeit nachweisbarer Immissionen von Elektrosmog
für die Umwelt insbesondere die gesundheitliche
Verträglichkeit und Zumutbarkeit für den Menschen, werden mit
dem Begriff der elektromagnetischen
Umweltverträglichkeit (EMVU) bezeichnet. Lebewesen, die
solche Wirkungen verspüren, gelten als elektrosensibel. Die dazu
zulässigen Grenzwerte sind im Rahmen der elektromagnetischen
Umweltverträglichkeit in verschiedenen Richtlinien, Normen und
Gesetzen geregelt. Einflüsse des Elektrosmogs auf technische
Einrichtungen werden hingegen bei der elektromagnetischen
Verträglichkeit (EMV) beschrieben.
...In Anlehnung daran benennt der Begriff Elektrosmog eine
überhöhte „Konzentration“ elektromagnetischer Felder mit
möglicherweise gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf die
belebte Natur, Menschen, Tiere, Pflanzen, sonstige Lebewesen und
einzelne Zellen. Der Begriff Elektrosmog wird im Sinne des Begriffes
oft abwertend gebraucht. Sprachlich lässt sich der Ausdruck
Elektrosmog als Dysphemismus einstufen, da er negativ bewertet wird.
„When the wireless age arrived – and wireless telephony will soon be
added to wireless telegraphy – our air will be so charged with
electricity that human beings will feel its influence in a hundred
different ways. Already it seems to have attacked our teeth. Tomorrow
we may find, that our hair is dropping out from the same cause, and
eventually it may deprive us of our senses and even our lives.“
– Rolf
Hensingmüller: The Atlanta Constitution, Seite C6, 30. April 1911
(Quelle: http://earlyradiohistory.us/1911why.htm)
Wie wird der Strahlenschutz in der
Umgebung
von Mobilfunkbasisstationen gewährleistet?
(Quelle: BfS)
Die Strahlung, die
Mobilfunktelefone und Sendetürme empfangen und
aussenden, zählt zur Hochfrequenzstrahlung. Um die Menschen vor
schädlichen Wirkungen dieser Strahlung zu schützen, wird die
Exposition durch diese hochfrequenten elektromagnetische Felder
begrenzt.
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die
Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen
werden nur dann genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die
entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Sofern eine maximale
Sendeleistung von 10 Watt EIRP(EIRP stellt eine Rechengröße
dar, welche die Abstrahleigenschaften der Antenne berücksichtigt)
überschritten wird, muss bei der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) eine Standortbescheinigung für
die betreffende Anlage beantragt werden. In der Standortbescheinigung
werden auch die Sicherheitsabstände angegeben, ab denen die
Grenzwerte mit Sicherheit eingehalten werden.
Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, so sind nach dem
derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen
durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder nicht zu
befürchten, auch nicht bei ganztägigem Aufenthalt. Dies gilt
auch für Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein liegt der
Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in der
Größenordnung zwischen 1 und 10 Metern (in Abstrahlrichtung
der Antenne). In den Informationsbroschüren zu diesem Thema
("Mobilfunk und Sendetürme" und "Strahlenschutz bei Radio- und
Mikrowellen") werden die Grenzwertfestlegungen begründet und das
Prüfverfahren für Funktürme und Sendemasten
erläutert
Welche Begrenzungen gibt es
für Handys im D-Netz und E-Netz?
(Quelle: BfS)
Von den Antennen der
Mobilfunktelefone - der "Handys" - wird
hochfrequente Energie abgestrahlt - meist in unmittelbarer Nähe
zum Kopf. Bei Handys im D-Netz dürfen Ausgangsleistungen bis zu 2
Watt (Spitzenleistung) nicht überschritten werden, im E-Netz bis
zu 1 Watt.
Um gesundheitliche Risiken zu verhindern, muss die maximale
Energieabsorption im Kopf begrenzt werden. Sie sollte den grundlegenden
Teilkörpergrenzwert der sogenannten "spezifischen Absorptionsrate"
(SAR) von 2 Watt pro Kilogramm (2 W/kg, gemittelt über 10 Gramm
Gewebe) nicht überschreiten - so die Empfehlung der
Strahlenschutzkommission. Dieser Wert wird von modernen Handys
eingehalten. Die Hersteller haben zugesagt, den SAR-Wert des jeweiligen
Gerätes anzugeben. Das BfS empfiehlt aus Gründen der
Vorsorge, Smartphones oder Handys zu verwenden, bei denen der Kopf des
Nutzers
möglichst geringen Feldern ausgesetzt ist.
Darf mit dem Handy aus dem Auto
telefoniert werden?
(Quelle: BfS)
Wenn aus dem Fahrzeug heraus mit
einem Handy ohne Außenantenne
telefoniert wird, kann es zu einer sehr ungleichmäßigen
Feldverteilung in der Umgebung des Handys kommen. Die Stärke des
elektrischen und magnetischen Feldes im Innern des Kraftfahrzeuges
hängt dabei stark von der Konstruktion des Gerätes sowie von
Größe, Form und Material des Autos ab. Bedingt durch den
raschen Wechsel der Mobilfunk-Basiszellen beim Fahren und die
Notwendigkeit, aus dem Inneren heraus die abschirmende Wirkung der
Karosserie (die wie ein Faradayscher Käfig wirkt) zu
überwinden, müssen die Handys oft mit maximaler Sendeleistung
strahlen, um den notwendigen Kontakt zur Basisstation herzustellen oder
zu halten. Reflexionen im Fahrzeug selbst können zu einer lokalen
Verstärkung des elektromagnetischen Feldes im Auto führen.
Dabei können im Fahrzeuginneren beim Betrieb des Handys
höhere Feldstärken auftreten als im freien Raum.
Dieser Effekt wird durch die Verwendung einer Außenantenne
vermieden. Bei Benutzung einer Außenantenne sind Personen im
Fahrzeug nur sehr geringen Feldstärken ausgesetzt, die deutlich
unterhalb der Intensitäten ohne Außenantenne liegen.
Zusätzlich wird das Risiko einer Beeinflussung der komplizierten
Autoelektronik durch das Feld des Handys verringert.
Um Risiken durch die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks zu
verringern, sollte auf das Telefonieren im Auto ohne Außenantenne
verzichtet werden.
Und ganz unabhängig von strahlenhygienischen Aspekten: Verzichten
Sie - wann immer möglich - auf das Telefonieren, wenn Sie am
Steuer eines Fahrzeugs sitzen! So leisten Sie einen Beitrag zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr.
Darf mit Handys in
Krankenhäusern telefoniert werden?
(Quelle: BfS)
Die Benutzung von Handys in
Krankenhäusern kann vor allem zu
Problemen bei der elektromagnetischen Verträglichkeit
elektronischer Geräte untereinander führen. Vereinzelt wurden
Störungen empfindlicher medizinischer Geräte in 1 bis 2
Metern Abstand beobachtet.
Der Besucherstrom in Krankenhäusern lässt sich häufig
nur schwer kontrollieren. Deshalb liegt es im Ermessen der jeweiligen
Krankenhausleitung, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen,
dass empfindliche medizinische Geräte in ihrer Funktion nicht
gestört werden und somit diese Ursache für mögliche
Gesundheitsfolgen ausgeschlossen werden kann. Dies erfolgt in vielen
Fällen durch ein Verbot des Telefonierens mit Handys. Aufgrund der
nicht auszuschließenden Wechselwirkungen zwischen Handys und
medizinischen Geräten rät das BfS dringend von der
Handy-Benutzung in Krankenhäusern ab.
Dürfen Träger von
Herzschrittmachern mit Handys telefonieren?
(Quelle: BfS)
Mobilfunkgeräte können
die Funktion von Herzschrittmachern
beeinflussen. Deshalb sollte zwischen den Antennen der Handys und dem
Herzschrittmacher ein Mindestabstand von etwa 20 cm eingehalten werden.
Schrittmacherträger dürfen also mit Handys telefonieren. Sie
sollten jedoch das betriebsbereite Mobiltelefon nicht in der
Brusttasche direkt über dem Schrittmacher tragen.
Bei schnurlosen Telefonen ist auch bei geringerem Abstand als 20 cm
zwischen Antenne und Herzschrittmacher keine Gefährdung zu
erwarten.
Stimmt es, dass Handys Krebs
auslösen?
(Quelle: BfS)
"Zu den aktuellen Themen der
laufenden Forschung gehören
Untersuchungen, um zu klären, ob es einen Zusammenhang zwischen
Krebserkrankungen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt.
Bisher existiert kein wissenschaftlicher Nachweis für einen
solchen Zusammenhang.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Meinung, dass weitere
Forschung auf diesem Gebiet durchgeführt werden muss, um
bestehende wissenschaftliche Unsicherheiten zu klären.
Darüber hinaus sollten aus Gründen der Vorsorge die Felder,
denen die Menschen ausgesetzt sind, möglichst gering gehalten
werden. Zu den Vorsorgemaßnahmen gehört insbesondere, die
Benutzung von Handys möglichst einzuschränken und das
Festnetz zu nutzen (siehe auch "Empfehlungen des Bundesamts für
Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy")."
__________update von wikipedia.de aus gebotenem Anlass: Die
Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), welche ein Teil
der WHO ist, hat niederfrequente Magnetfelder (wie z. B. von
Hochspannungsleitungen) 2002 als „möglicherweise krebserregend“
eingestuft (siehe karzinogen Kategorie 3).
[http://monographs.iarc.fr/ENG/Classification/ClassificationsAlphaOrder.pdf]
Die IARC stuft Handystrahlung als „möglicherweise krebserregend“
ein. [http://www.sueddeutsche.de/wissen/studie-der-weltgesundheitsorganisation-verdaechtige-handy-strahlung-1.1103987][http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,766047,00.html]
Sie verweist dabei auf eine Studie aus dem Jahr 2004, die bei
intensiver Nutzung von Mobiltelefonen ein um 40 % erhöhtes Risiko
für die Entstehung eines Glioms ermittelte.[http://www.iarc.fr/en/media-centre/pr/2011/pdfs/pr208_E.pdf][http://www.iarc.fr/en/media-centre/pr/2010/pdfs/pr200_E.pdf]
In einer Stellungnahme des deutschen Bundesamtes für
Strahlenschutz zu verschiedenen öffentlich diskutierten Studien,
welche auf mögliche Schäden durch elektromagnetische
Strahlung hinweisen, werden ausnahmslos alle Studien wegen
verschiedener methodischer Fehler oder mangelnder Wiederholbarkeit der
angeblichen Ergebnisse bemängelt. [http://www.bfs.de/de/elektro/hff/papiere.html/Synopse_EMF.pdf]
Gleichzeitig warnt das Bundesamt für Strahlenschutz, dass
nichtionisierende Strahlung gesundheitliche Folgen haben könnte:
Um möglichen gesundheitlichen Risiken vorzubeugen, empfiehlt das
BfS, die persönliche Strahlenbelastung durch eigene Initiative zu
minimieren. [http://www.bfs.de/elektro][http://www.bfs.de/de/bfs/presse/pr06/pr0602]
Gibt es Bedenken bei der
Verwendung von schnurlosen Telefonen?
Schnurlose
Telefone für Haus und Garten (Reichweite bis 300 m)
übertragen die Sprache aus dem normalen Telefonnetz per Funk zum
Hörer. Die Frequenz des elektromagnetischen Signals beträgt
1,9 GHz. Die maximale Sendeleistung von 250 mW bei DECT-Geräten
(Basisstation und Mobilteil) ist im Vergleich zu den bei ähnlicher
Frequenz (etwa 1,8 GHz) arbeitenden Handys des E-Netzes (1000 mW)
vergleichsweise gering. Auf Grund des verwendeten Zeitschlitzverfahrens
beträgt die mittlere abgestrahlte Leistung eines DECT-Gerätes
maximal 10 mW. Daraus resultieren maximale spezifische Absorptionsraten
(SAR) von kleiner als 0,1 W/kg. Damit wird der Höchstwert für
die Energieabsorption im Kopf, den die Strahlenschutzkommission
empfiehlt (Teilkörper-SAR-Wert von 2 Watt pro Kilo-gramm,
gemittelt über 10 Gramm), weit unterschritten. Anders als bei
Mobiltelefo-nen kennt der DECT-Standard aber keine
Leistungsregelung, d.h. Basisstation und Mobilteil senden immer mit der
gleichen Leistung, unabhängig davon, ob der Nutzer 1 m oder
250 m von der Basisstation entfernt ist. Eine
Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung ist immer
anzustreben.
Da die Basisstation permanent sendet, sollte ein Daueraufenthalt in
unmittelbarer Nähe zur DECT-Basisstation vermieden werden.
Basisstationen sollten z. B. nicht im Kinder- oder im Schlafzimmer
oder direkt auf dem Schreibtisch betrieben werden. Wer eine
Dauerbelastung des Kopfes mit elektromagnetischen Feldern vermeiden
will, sollte Telefonate mit dem Mobilteil kurz halten und wenn
möglich ein Schnurtelefon verwenden. e-scaling rät dringend
von gepulsten DECT - Telefonen ab und hält eine Rückkehr zu
schnurgebundenen oder analogen Technologien ( wie z.B.
Schnurlostelefone nach CT1+ Standard ) für notwendig!
Wir sind schon lange Funkwellen
durch Rundfunk und Fernsehen
ausgesetzt. Warum sollten jetzt Handystrahlen schaden?
Funkwellen
gibt es nicht erst seit Erfindung des Handys. Es gibt
jedoch ein paar wesentliche Unterschiede. Rundfunk und Fernsehen nutzte
bisher
leistungsstarke Sender, die weit voneinander entfernt stehen. Alle 50 -
100 Km stand in etwa ein Sender. Viele Sender befinden sich weit
entfernt von Ortschaften. Schon nach 5-10 Km Entfernung ist die
Feldstärke um ein Vielfaches geringer, wie die Strahlung, die von
Handymasten ausgeht. Alle paar hundert Meter findet man in
Ballungszentren einen Sendemasten, manchmal gleich ein halbes Dutzend
auf einem Dach. Messungen in vielen Städten in Deutschland haben
gezeigt, dass die Belastung durch Handymasten um den Faktor 50-200 mal
höher ist, als durch Rundfunk und Fernsehen. Die meisten Menschen
in Deutschland werden also heutzutage um ein Vielfaches stärker
bestrahlt. Schnurlostelefone sind ebenfalls extreme Strahler, wenn man
die Stärke der Pulse betrachtet. Dies liegt vor allem am geringen
Abstand zur Basisstation.
Desweiteren senden Handys in einem anderen Frequenzspektrum und vor
allem mit einem anderen Signalverlauf. Es gibt Vermutungen, dass gerade
der andere Signalverlauf das Problem ist.
Auch das Fernsehsignal
verhält sich wie ein digitales Signal, weil
es Sprünge enthält, also gibt es keine qualitativen
Unterschied zum Handy-Signal?
Qualitative
Unterschiede darf man nicht auf digital und analog
reduzieren. Man muss vielmehr sehen, dass Fernsehen, Handy und
Schnurlostelefone völlig unterschiedliche Signalverläufe
haben. Ebenso die UMTS-Technologie oder WLAN. Jedes dieser
Signalformen könnte ganz unterschiedliche Wirkungen auf den
menschlichen Körper haben, z.B. über Resonanzeffekte oder
Störung körpereigener Rhythmen. Vielleicht auch über
ganz andere Wirkungsmechanismen, für deren Erforschung keine
Fördermittel zur Verfügung stehen und die wir uns heute noch
nicht
vorstellen können.
Sendet ein DECT-Schnurlos-Telefon
nur wenn man damit telefoniert?
Nahezu
alle Schnurlostelefone, die heutzutage verkauft werden, basieren
auf dem DECT-Standard. Bei dem ist es so, dass die Basisstation
permanent gepulst sendet, ganz egal, ob man telefoniert oder nicht und
ob das Handteil in der Dockingstation / Ladeschale steckt oder nicht.
Der
Handgerät dagegen sendet nur, wenn man telefoniert. Mittlerweile
haben einige Hersteller leistungsgeregelte Modelle auf dem Markt.
Ältere CT oder CT1+ Telefone senden in der Tat nur dann, wenn man
telefoniert, Basis wie Handgerät.
Sendet ein Handy sobald es
eingeschaltet ist, auch wenn man nicht
telefoniert?
Liegt
ein Handy eingeschaltet auf dem Tisch, so sendet es normalerweise
nicht.
Lediglich in längeren Zeitabständen erfolgt ein kurzer
Austausch mit der Basisstation. Trotzdem sollte man ein eingeschaltetes
Handy nicht auf den Nachttisch legen, der nahe am Bett steht. Nahezu
jedes elektronische Gerät produziert schwache elektromagnetische
Wellen und elektrische Felder, die im Nahbereich auf den Menschen
wirken können. Besser,
man hält 2m Abstand. In dieser Entfernung sind solche Felder kaum
noch nachweisbar.
Wenn man sich mit einem Handy dagegen fortbewegt, muss sich das Handy
regelmäßig in eine neue Zelle einbuchen. Dann wird
häufig gesendet. Je schneller man sich fortbewegt, um so
häufiger wird gesendet. Achtung: Bei schlechtem Empfang oder durch
die Abschirmung der
Karosserie im Auto regelt das Handy beim telefonieren oder umbuchen
seine Sendeleistung selbstständig bis auf das Maximum herauf.
Können
Entstrahlungsgeräte Wellen harmonisieren?
Wenn
man von Elektrosmog spricht, so meint man elektromagnetische
Felder und Wellen. Diese sind physikalisch erforscht und können
mit Messgeräten nachgewiesen werden. Die meisten
Entstrahlungsgeräte, die irgendetwas harmonisieren wollen,
bewirken
überhaupt keine Veränderung dieser Felder. Die Felder sind
noch da und können nachgewiesen werden. Auf dieser Ebene wirken
sie also nicht.
Manche sagen, sie wirken auf einer Ebene, die weder nachweisbar noch
erforscht ist. Es wird also irgendwas verändert, was man nicht
wahrnehmen kann. Und das führt dann dazu, dass die noch
vorhandenen elektromagnetischen Felder keine schädliche Wirkung
mehr haben.
Wenn es denn tatsächlich so etwas geben sollte, dann ist das
große Problem, dass es nicht objektiv überprüfbar ist.
Man könnte es nur ausprobieren und selber nachspüren, ob es
etwas bewirkt.
Wo nichts nachweisbar ist, ist Betrug Tür und Tor geöffnet.
Man kann sich darauf verlassen, dass es jede Menge nutzlose Produkte in
diesem Bereich gibt. Es gibt auch zahlreiche Fälle, wo Betrug
aufgedeckt wurde. Hier wurde noch nie zwecks einer
Überprüfung der Werbeversprechen für
Abschirmungsgeräte / Entstörchip / Harmoniemuster angefragt.
Testkaufen möchte ich einen Kunstharzanhänger mit
eingegossenen Metallspänen für 70 Eurö auch nicht.
Jedoch bin ich überzeugt: was tatsächlich wirkt ist der
Glaube an die Wirksamkeit / Gesundheitsschutz /
Gesundheitswiederherstellung. Nur leider ist zumindest mir wegen der
Messgeräte in meiner Hand in diesem Zusammenhang der Heilsweg
verbaut!
Mit Schnurlostelefon zu
telefonieren ist wesentlich harmloser als mit
Handy?
Die
Pulse eines DECT-Schnurlostelefons werden mit einer Leistung von
250mW gesendet. Ein Handy sendet mit ähnlicher Leistung, wenn es
halbwegs guten Empfang hat. Durch die unmittelbare Nähe der
Sendeantenne zum Kopf und der ähnlichen Leistung, ist ein
Schnurlostelefon genauso kritisch einzustufen, wie ein Handy.
Zusätzlich hat man beim DECT / FritzBox mit DECT den Sendemast
zusätzlich noch in der Wohnung.
Ist Elektrosmog definitiv nicht
gesundheitsschädlich?
Wie
oft findet man Aussagen, wo behauptet wird, dass irgendetwas
definitiv unschädlich ist. Jede dieser Aussagen ist falsch, weil
man nie einen Beweis auf Unschädlichkeit machen kann. Es kann
immer Wirkmechanismen geben, die heute noch nicht bekannt sind. Neues
Wissen, neue Erkenntnisse können immer dazu führen, dass
Dinge neu bewertet werden. In bestimmten Gebieten ist das
wahrscheinlicher, als in anderen. Wir finden jede Menge Auffassungen in
Medizin und Wissenschaft aus der Vergangenheit, die später
revidiert werden mussten. Die Menschheit hat sich immer wieder geirrt
und es ist sehr wahrscheinlich, dass sich das fortsetzen wird.
Solche Aussagen dienen also lediglich dazu, das Gefühl von
Sicherheit zu erzeugen, wo es keine Sicherheit gibt. Es ist
Wunschdenken oder der Wunsch nach Sicherheit.
Verstörende Ergebnisse aus zahlreichen epidemiologischen Studien
wurden von mobilfunkindustrienahen Vereinen, Kapazitäten und
PR-Maschinen mit der Begründung relativiert, daß ja der
biologische WIRKMECHANISMUS der EMF- Wirkungen nicht beschrieben wurde.
Handfeste wissenschaftlichen
Nachweise, daß elektromagnetische Felder auch innerhalb der
geltenden
Grenzwerte gesundheitschädlich sind, gibt es mittlerweile (2014)
mindestens genauso viele wie Gegenstudien!
Es ist wichtig, dass hier intensiv geforscht wird, und zwar
auch unabhängig von wirtschaftlichen Interessen und Mitteln. Und
es ist wichtig,
dass wir vorsichtig mit Technologien umgehen, die nicht genügend
erforscht sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt diese
Meinung.
Unterhalb von Mobilfunkantennen
besteht keine Gefahr?
Theoretisch
dürften direkt unterhalb von Mobilfunk-Sendeantennen
nur geringe Feldstärken auftreten. Wenn man also in einem Haus
wohnt, wo auf dem Dach Mobilfunkantennen installiert sind, müsste
man dort recht geringen Feldern ausgesetzt sein. Dies liegt daran, dass
die meisten Antennen gerichtet abstrahlen. Soweit die Theorie.
Praktisch gibt es
jede Menge Nebenkeulen, also Bereiche, in die die Antenne ebenfalls
abstrahlt. In der Nähe von Mobilfunk-Sendeantennen gibt es
rundherum eine große Streubreite an elektromagnetischen
Immissionen. Binnen weniger Meter kann im Gebäude unterhalb der
Antenne sich der Messwert um Faktor 1000 verändern. Teilweise hohe
Messwerte unterhalb der Antenne wurden gemessen, obwohl diese Bereiche
von der gängigen Lehrmeinung als strahlungsarm bezeichnet werden.
Es kann also in ungünstigen Fällen durchaus der Fall sein,
dass man auch im Funkschatten unterhalb einer Antenne hohen Belastungen
ausgesetzt ist. Hoch bezieht sich dabei im Verhältnis zu dem, was
da wäre, wenn die Antenne abgeschaltet würde. Auch
Reflektionen von elektromagnetischer Strahlung können eine
große Rolle spielen. Gültige
Grenzwerte müssen natürlich immer eingehalten werden.
Wie groß sind die Felder in
der Nähe von
Transformatorstationen? (Quelle: BfS)
Transformatorstationen
können zu einer Magnetfeld-Exposition in
unmittelbar angrenzenden Wohnräumen beitragen. Sie geht eindeutig
mit der Gesamtstrombilanz der entsprechenden Einrichtungen einher und
ist zumeist nachts geringer als in den Spitzenzeiten.
In unmittelbarer Umgebung von Niederspannungs-Transformatorstationen
treten in Abhängigkeit vom aktuellen Stromverbrauch im allgemeinen
magnetische Flussdichten zwischen 30 und 100 Mikrotesla (µT) auf.
Bereits in 1 bis 2 Meter Abstand reduzieren sich diese Feldstärken
auf Werte zwischen 1 und 5 Mikrotesla. Damit wird zumindest der
gesetzliche
Grenzwert nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Genaue Aussagen
lassen sich im Einzelfall jedoch nur anhand konkreter Messwerte des
elektrischen und des magnetischen Feldes treffen.
Gibt es einen Zusammenhang
zwischen Krebserkrankungen und
niederfrequenten Magnetfeldern in der Umgebung von
Hochspannungsleitungen? (Quelle: BfS)
Seit
Jahren wird kontrovers über mögliche Gesundheitsrisiken
durch niederfrequente Magnetfelder des Haushaltsstroms (50/60 Hz) und
elektrifizierter Verkehrssysteme (16-17 Hz) diskutiert. In den
USA wurden bereits 1979 erste epidemiologische Arbeiten über einen
möglichen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der
Nähe von Hochspannungsleitungen vorgelegt. Seitdem
beschäftigten sich zahlreiche Studien mit ähnlichen Fragen.
Die in großer Zahl vorliegenden Ergebnisse von Studien
wurden von Wissenschaftlern in vielen Ländern bewertet. Weltweit
anerkannte Strahlenschutzgremien wie die Internationale
Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung (ICNIRP),
die englische Strahlenschutzbehörde (NRPB) oder die deutsche
Strahlenschutzkommission (SSK) und das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) kamen zu dem Schluss, dass ein Zusammenhang
zwischen einer Exposition durch magnetische Felder, wie sie im Alltag
auftritt, mit einem vermehrten Auftreten von Krebs bei Erwachsenen
nicht erwiesen ist.
Mehrere neuere epidemiologische Studien zeigen dagegen einen
Zusammenhang zwischen kindlicher Leukämie und niederfrequenten
Magnetfeldern unterhalb der Grenzwerte. Eine dieser Studien wurde vom
Bundesamt für Strahlenschutz in Auftrag gegeben (sog.
Michaelis-Studie). In der Untersuchung wurden die niederfrequenten
Magnetfelder in der häuslichen Umgebung von 514 an Leukämie
erkrankten Kindern gemessen. Als Kontrollgruppe dienten 1301 gesunde
Kinder.
Die Ergebnisse der Messungen zeigen – genauso wie die Ergebnisse
einer umfangreichen Untersuchung, die zuvor vom BfS durchgeführt
wurde - dass die Felder - gemessen über 24 Stunden - im
Durchschnitt in Wohnungen bei 0,05 Mikrotesla (µT) liegen. In der
Studie werden Haushalte als exponiert bezeichnet, die eine
durchschnittliche Exposition von mehr als 0,2 µT aufweisen. Zu
dieser Gruppe gehörten allerdings nur sehr wenige
Studienteilnehmer. Ein Zusammenhang zur Leukämierate zeigt sich
bei einem Wert von über 0,4 µT. Eine besondere Rolle scheint
dabei die nächtliche Exposition zu spielen.
Auf welche Weise erhöhte Magnetfelder zu einem
erhöhten Leukämierisiko führen könnten, ist
umstritten. Außerdem konnten möglicherweise andere, bisher
nicht bekannte Risikofaktoren für eine Leukämieerkrankung bei
Kindern nicht berücksichtigt werden.
Obwohl epidemiologische Studien keinen kausalen Zusammenhang
zeigen können, sind die Ergebnisse dieser Studien wichtige
Hinweise, die die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen aufzeigen.
Sind die von
Hochspannungsleitungen erzeugten Felder für die
Anwohner gefährlich? (Quelle: BfS)
"Viele
Menschen sorgen sich über mögliche gesundheitliche
Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern in der Umgebung von
Hochspannungsleitungen.
Ohne Messungen vor Ort lässt sich im Einzelnen schwer beurteilen,
wie groß die elektrische Feldstärke und die magnetische
Flussdichte im jeweils konkreten Fall sind. Der Abstand zu einer
Hochspannungsleitung stellt allein kein verlässliches Maß
dar.
Das BfS verfügt über repräsentative Messungen mit
kalibrierten Messgeräten. Bekannt ist, dass die Magnetfelder in
Entfernungen von einigen zehn Metern von den Hochspannungsleitungen
rapide abnehmen. Bei 380 kV-Hochspannungsleitungen wurden
beispielsweise im Abstand von 20 Metern von der Trassenmitte
magnetische Flussdichten gemessen, die etwa einem Zehntel des
zulässigen Grenzwertes (von 100 µT) entsprechen. Auch die
Werte der elektrischen Feldstärke lagen dort unter den
zulässigen Grenzwerten." (Tabelle in "Welche
Grenzwerte gelten in
Deutschland für elektromagnetische Felder?"). "Mit den
Grenzwerten
werden gesundheitliche Beeinträchtigungen durch niederfrequente
elektrische und magnetische Felder ausgeschlossen. (meine Anm.: soll wohl heissen: sollen
ausgeschlossen werden)
Aufgrund bestehender wissenschaftlicher Unsicherheiten
sollte aber vorsorglich die Einwirkung niederfrequenter Magnetfelder,
wie sie auch von Hochspannungsleitungen erzeugt werden, möglichst
gering gehalten werden - auch unterhalb der Grenzwerte. Dabei ist aber
zu berücksichtigen, dass Hochspannungsleitungen nur in seltenen
Ausnahmen einen gravierenden Anteil an den Feldern haben, denen die
Menschen im Haushalt ausgesetzt sind. Die vorherrschenden Quellen sind
elektrische Geräte und die Hausinstallationen. Dies gilt auch bei
Wohnungen in der Nähe von Hochspannungsleitungen. (siehe auch
"Gibt es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und
Magnetfeldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen?").
Der Verzicht auf eine Bebauung unter
Hochspannungsleitungen, wie sie vom BfS empfohlen wird, ist im Rahmen
einer zusätzlichen, rein vorsorglichen Feldverringerung zu sehen.
Man vermeidet damit von vornherein Dauerbelastungen sowie
belästigende Wahrnehmungen, die in Folge von Aufladungseffekten an
leitfähigen Objekten in Einzelfällen auch bei elektrischen
Feldstärken unterhalb der Grenzwerte auftreten können.
Elektrische und magnetische Felder direkt unter einer
Hochspannungsleitung können im Einzelfall mögliche
Gefährdungen für Herzschrittmacherpatienten darstellen. Es
können z.B. Desynchronisierungen, d.h. sogenannte Stolperrhythmen
auftreten. Dies hängt auch wesentlich vom Schrittmachertyp und der
Art der Implantierung ab. Da es viele unterschiedliche Schrittmacher
gibt, sind die Einschätzungen der Gefährdung im Einzelfall
mit dem behandelnden Arzt abzuklären."
Leider geht das BfS hier nicht auf die mögliche Gefährdung
durch ionisierte Aerosole ein.
Wie groß sind elektrische
und magnetische Felder bei
Haushaltsgeräten?
(Quelle: BfS)
Die Werte der elektrischen
Feldstärke und der magnetischen
Flussdichte der meisten Haushaltsgeräte sind sehr unterschiedlich.
Bei einem Mindestabstand von 30 cm zum Gerät hat man in den
meisten Fällen die Gewähr, dass zumindest Störungen von
Herzschrittmachern ausgeschlossen sind.
Geräte wie beispielsweise Radiowecker oder Babyphon werden
mit Netztrafos betrieben. Im Abstand von 50 cm liegen auch hier die
Messwerte bei wenigen Mikrotesla. Da in diesen Fällen aber eine
lang andauernde Feldeinwirkung vorliegt, empfiehlt das BfS, vorsorglich
einen möglichst großen Abstand einzuhalten, der mit der
Funktion der Geräte noch zu vereinbaren ist.
Als Höchstwert für das elektrische Feld empfiehlt die
Strahlenschutzkommission (SSK) 5000 V/m, die Baubiologie <1 V/m. In der Nähe der
Oberfläche von Heizdecken kann man etwa 500 V/m messen. Ein elektrischer Boiler
weist im Abstand von 30 cm 300 V/m auf. Zwischen 100 und 200 V/m misst
man in 30cm Abstand von Stereoanlagen, Bügeleisen,
Kühlschränken oder Handmixern. Bei Kaffeemaschinen und
Fernsehgeräten wurden 60 V/m ermittelt. Das elektrische Feld einer
Glühbirne beträgt in 30 cm Entfernung 5 V/m. Die meisten
Haushaltgeräte weisen also im Vergleich zu den von der SSK
empfohlenen Höchstwerten nur geringe- , im Vergleich mit den
baubiologischen Empfehlungen hohe elektrische Feldstärken auf.
Magnetfelder sind nur vorhanden, wenn Strom fließt, also
wenn die Geräte eingeschaltet sind. Allgemein gilt: Die Werte der
magnetischen Flussdichte liegen bei gebräuchlichen
Haushaltgeräten bereits im Abstand von 30 cm weit unter dem von
der offiziellen SSK empfohlenen Höchstwert von 100 Mikrotesla
(µT) Beispiele dafür sind Mixer, elektrische Heizöfen,
Waschmaschinen und Elektroherde mit Werten zwischen 0,5 und 10
µT. Auch Nachtspeicherheizungen können Magnetfelder in
dieser Größenordnung aufweisen. Magnetfeldstärken, die
unter einem halben Mikrotesla liegen, misst man in 30 cm Entfernung bei
Wäschetrocknern, Computern, Kühlschränken und
Videorecordern.
Zu nennen sind noch Bohrmaschinen und Staubsauger. Bis zu 800
µT können hier bei Benutzung an der Oberfläche
auftreten. Besonders Träger von Herzschrittmachern und
elektronischen Implantaten sollten bei der Benutzung dieser Geräte
vorsichtig sein. Hier können Störungen der Funktion der
Implantate nicht ausgeschlossen werden.
Abhängig von Geräteart und Fabrikat unterscheiden sich
die Werte der Stärke des Magnetfeldes teilweise beträchtlich.
Bei unterschiedlichen Haarfön-Typen liegen sie an der
Geräteoberfläche zwischen 6 und 2000 µT. Verschiedene
Trockenrasierer weisen am Gehäuse zwischen 15 und 1500 µT
auf.
Eine diesbezügliche Kennzeichnung der Geräte
könnte besorgten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine
wesentliche Information zur Kaufentscheidung geben.
Heizdecken
(Quelle: BfS)
Elektrische Heizdecken werden im
Unterschied zu vielen anderen
Haushaltsgeräten unmittelbar am Körper verwendet. Sie werden
außerdem häufig über längere Zeit benutzt. In 10
cm Abstand (das entspricht der Körpermitte des Anwenders) wurden
Magnetfelder bis zu 0,45 Mikrotesla (µT) gemessen.
Schäden im Zusammenhang mit magnetischen Feldern von
Heizdecken wurden in der Presse mehrfach berichtet, konnten aber bisher
wissenschaftlich nicht bestätigt werden. Dem BfS sind keine
direkten Gesundheitsschäden bekannt. Es wird jedoch generell
empfohlen, die Einwirkung elektrischer und magnetischer Felder nach
Möglichkeit gering zu halten, um somit dem Vorsorgeprinzip zu
entsprechen.
Darüber hinaus empfiehlt das BfS, elektrisch betriebene
Geräte mit spannungsführenden Leitern nicht unkontrolliert zu
lassen und nicht während des Aufenthalts im Bett zu benutzen, um
die Gefahr eines elektrischen Schlages durch defekte Isolation
auszuschließen. Meist genügt das Anwärmen des Bettes,
während des Schlafes sollte die Heizdecke jedoch vom Netz getrennt
bleiben.
Wasserbetten
(Quelle: BfS)
Wasserbetten sind so konstruiert,
dass die Heizung einen deutlichen
Abstand zur Bettoberfläche besitzt. Im Abstand von 10 cm über
dem Wasserbett (das entspricht der Körpermitte der darauf
liegenden Person) wurden bis zu 0,2 Mikrotesla gemessen. Das BfS
empfiehlt aber generell, Dauerbelastung durch elektrische und
magnetische Felder nach Möglichkeiten gering zu halten, um somit
dem Vorsorgeprinzip zu entsprechen.
Wirbelstromherde / Induktionsherde
(Quelle: BfS)
Die Funktion von
Wirbelstromherden, die oft auch als Induktionsherde
bezeichnet werden, beruht auf einem einfachen physikalischen Prinzip.
Durch ein zeitlich veränderliches Magnetfeld werden in elektrisch
leitfähigen Gegenständen, in diesem Fall im Kochtopf,
elektrische Ströme erzeugt (induziert). Diese führen zu einer
direkten Erwärmung des Kochtopfes. Das magnetische Wechselfeld
wird im Herd mit einer Spule, durch die ein Wechselstrom mit einer
Frequenz von etwa 20 bis 40 kHz fließt, erzeugt. Oft werden
spezielle Materialien für die Töpfe verwendet (z. B.
Ferritmaterialien), um die Wärmeentwicklung zu verbessern.
Sobald der Topf von der Herdplatte genommen wird, wird automatisch die
Stromzufuhr zur Spule abgeschaltet. Das magnetische Feld ist dann nicht
mehr vorhanden. Steht ein Topf auf der Herdplatte, dann wird das
Magnetfeld nahezu vollständig durch den Topf aufgenommen. Es
entstehen deshalb in der Umgebung nur Streufelder.
Vorsicht ist allerdings für Träger von
Herzschrittmachern geboten, da auch diese geringen Streufelder
möglicherweise die Gerätefunktion beeinflussen können.
Herzschrittmacherpatienten sollten sich bei ihrem Arzt über
mögliche Störbeeinflussungen informieren.
Gehen von
"Satellitenschüsseln" Gefahren aus?
(Quelle: BfS)
Parabolantennen (sogenannte
"Satellitenschüsseln") dienen im Allgemeinen dem
Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen, die über Satelliten
abgestrahlt werden. Es sind dann reine Empfänger, die selbst keine
hochfrequente Strahlung aussenden. Sie sind für die Anwohner
gesundheitlich unbedenklich. (Dies gilt nicht für Sender mit
ähnlicher Form.)
Ist der Einsatz von Radarstrahlung
bei Verkehrskontrollen
zulässig?
(Quelle: BfS)
Übliche
Verkehrs-Radargeräte bei der
Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr arbeiten mit sehr
geringer Sendeleistung (< 1 W). Die elektromagnetischen Felder
erreichen bereits in geringer Entfernung von wenigen Metern nur noch
einen Bruchteil des Grenzwerts. Sie stellen daher sowohl für das
Bedienungspersonal als auch für die Bevölkerung keine
relevante Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Felder dar.
Gibt es gesundheitliche
Auswirkungen von Warensicherungsanlagen?
(Quelle: BfS)
Warensicherungsanlagen, wie sie
immer häufiger in Kaufhäusern
aber auch in öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Bibliotheken
eingesetzt werden sollen, den Diebstahl von Waren verhindern. An den zu
sichernden Waren wird je nach Art des Gegenstands ein hartes Etikett
oder ein Klebeetikett befestigt. Wird dieses Etikett nicht entfernt
oder deaktiviert, bevor die Detektoranlage durchschritten wird, so wird
ein Alarm ausgelöst.
Zur Zeit sind viele verschiedene Anlagen im Einsatz. Sie verwenden zur
Detektion der Etiketten entweder niederfrequente Magnetfelder oder
hochfrequente elektromagnetische Felder und arbeiten dabei mit
kontinuierlichen Signalen oder mit unterschiedlichen Pulsformen.
Zwischen den Detektoren können relativ hohe Pulsspitzen der
Feldstärken auftreten. Außerhalb des
Überwachungsbereiches nimmt die Feldstärke mit zunehmender
Entfernung rasch ab.
Eine gesundheitliche Gefährdung für die allgemeine
Bevölkerung durch die Warensicherungsanlagen besteht in der Regel
nicht, da die Expositionsdauer normalerweise sehr kurz ist und die
Intensität der Felder meist unter den gesetzlichen empfohlenen
Grenzwerten liegt. Aus Vorsorgegründen sollte sich dennoch niemand
länger als unbedingt erforderlich zwischen den Detektoren
aufhalten.
Dies gilt ganz besonders für die Träger aktiver und passiver
Körperhilfen (wie z.B. Herzschrittmacher, Infusionspumpen oder
metallische Implantate), da in diesem Fall eine Gefährdung nicht
ausgeschlossen werden kann. Dieser Personenkreis sollte auf jeden Fall
die Anlagen so zügig wie möglich durchschreiten und sich im
Fall von Warteschlangen im Kassenbereich nicht zwischen den Detektoren
aufhalten. Außerdem sollten die Betroffenen sich beim
behandelnden Arzt darüber informieren, ob bei ihrem Gerät
eine Beeinflussung durch Warensicherungsanlagen möglich ist.
Sind Mikrowellenkochgeräte
für den Benutzer gefährlich?
(Quelle: BfS)
"Im Mikrowellenkochgerät wird
zum schnellen Erwärmen von
Speisen hochfrequente Strahlung im Gigahertzbereich (2,45 GHz)
verwendet.
Sorgen um gesundheitsschädliche Wirkungen durch eine Leckstrahlung
sind unbegründet. Das BfS hat umfangreiche und repräsentative
Messungen an Mikrowellengeräten durchgeführt . Bei allen
Geräten trat in der Umgebung der Sichtblende und der Türen
Leckstrahlung auf; sie war jedoch stets gering. An den üblichen
Aufenthaltsorten in der Umgebung von Mikrowellengeräten liegt die
noch erfassbare Strahlung um mehr als das Tausendfache unter dem
gesetzlichen Grenzwert.
Nach heutigem Erkenntnisstand kommt es darüber hinaus zu keinen
gesundheitlich bedenklichen Veränderungen in Lebensmitteln durch
Mikrowellenbehandlung. Sowohl hinsichtlich des
ernährungsphysiologischen Wertes als auch bzgl. der hygienischen
Qualität der erhitzten Lebensmittel ist v.a. die Sorgfalt bei der
Erhitzung entscheidend. Die Herstellerhinweise zur Zubereitung von
Speisen in Mikrowellengeräten sollten deshalb unbedingt beachtet
werden."
Wie gewährleisten
Funkamateure bei ihren Anlagen die Einhaltung
der Grenzwerte?
(Quelle: BfS)
Das Frequenzspektrum von
Amateurfunkanlagen reicht vom
Mittelwellenbereich bis zu den Mikrowellen. Bestimmte
Frequenzbänder in diesen Bereichen sind für den Amateurfunk
zugelassen.
Amateurfunkstellen zählen nicht zu den gewerblichen
Sendeanlagen.Funkamateure dürfen Sendeanlagen nur betreiben, wenn
sie durch eine Ausbildung nachweislich dazu befähigt sind und sie
eine personengebundene Genehmigung (Lizenz) dafür besitzen. Mit
dieser Genehmigung ist auch die persönliche Verantwortung für
den Schutz der Nachbarschaft verbunden.
Es liegt in der Natur des Amateurfunkdienstes als
Experimentalfunkdienst, dass Geräte und Antennen häufigen
Änderungen unterliegen. Funkamateure sind laut Amateurfunkgesetz
(AFuG) selbst verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte für die
allgemeine Bevölkerung in zugänglichen Bereichen zu
gewährleisten. Sie müssen in der Lage sein, notwendige
Messungen und Berechnungen durchzuführen, um die Einhaltung der
vorgeschriebenen Normen nachweisen zu können.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) kann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
widerrufen, wenn der Funkamateur fortgesetzt gegen das
Amateurfunkgesetz oder andere Regelungen verstößt (§3,
Absatz 4, AFuG).
Sind Elektroautos für den
Benutzer gefährlich ?
" Bestimmung der Exposition durch Magnetfelder alternativer
Antriebskonzepte 07. August 2009 (Quelle BfS)
...Die größten Immissionen treten bei starken
Beschleunigungs- und Bremsmanövern auf.
...Immissionsanteile zufolge Reifenmagnetisierung
traten beim Honda nur geringfügig im
Fußbereich von Fahrer und Beifahrer zutage und wurden bei der
Ermittlung der resultierenden Bewertungsgröße
eliminiert. Die dadurch entstehende zusätzliche Unsicherheit
der Bewertungsgröße liegt für Messpositionen im
Fußbereich von Fahrer und Beifahrer bei weniger als
±0,2%pkt.
...quantitativer Überblick über die spektrale Zusammensetzung
der Immissionen, sowie über die Maximalimmission im
Frequenzbereich 40-60 Hz.
Beifahrer
Fahrer
Rückbank
B rms,max
im
Frequenzbereich 40-60 Hz
f 50% 32 - 584
Hz 61 – 1510
Hz 37 – 1025
Hz
Beifahrer 0,98 µT
f 75% 17 - 864
Hz 42 – 1830
Hz 17 – 1419
Hz
Fahrer 1,14 µT
f 90% 10 - 1025
Hz 32 – 3025
Hz 17 – 2835
Hz
Rückbank 1,51µT
Tabelle 7.1: Frequenzbereiche innerhalb derer 50%, 75% und 90% der
resultierenden Gesamtimmission im Honda Civic IMA liegen
(linker Tabellenteil), sowie der Maximalwert der Immissionen im
Frequenzbereich 40-60 Hz (rechter Tabellenteil)
...Situation auftretender transienter Magnetfeldimmissionen
jeweils im Fußbereich des Beifahrers beim
Einschalten des Fahrzeug-Systems.
Der dabei aufgetretene Maximalwert der zeitlichen Änderungsrate
der magnetischen Flussdichte lag bei ca. 200 mT/s. Bei Verwendung der
in Kapitel 6.4.5 beschriebenen Bewertungsmethode entspricht
dies einer kurzzeitigen Exposition von
ca. 11% des strengsten Basisgrenzwertes für die im
Gewebe induzierte Stromdichte (2 mA/m 2 ).
Naturgemäß konnte bei hohen Lasten nicht mehr der gesamte
angegebene Geschwindigkeitsbereich abgedeckt werden. Konkret
waren beim Honda Civic IMA
kurzfristig (ca. 1 Minute lang)
Belastungen bis maximal 160 km/h
bei 500 Nm, bis maximal 100 km/h bei 1000 Nm
und bis maximal 50 km/h bei 1500 Nm möglich.
...8.3.3 Vergleich der Immissionsdaten
Ein pauschaler Vergleich der Magnetfeldimmissionen in konventionellen
Fahrzeugen und Fahrzeugen mit
alternativen Antriebssystemen ist,
wie die einzelnen Messergebnisse
und die in der Literatur
verfügbaren Daten zeigen, seriös
nicht möglich. Es zeigt sich jedoch
eindeutig, dass auch in konventionellen
Fahrzeugen lokal Magnetfeldimmissionen auftreten
können, die sogar deutlich oberhalb
jener Werte liegen, die bisher in Fahrzeugen mit alternativen
Antriebssystemen gemessen wurden. Die Höhe
der maximal auftretenden Immissionen
zeigt sowohl in den Fahrzeugen
mit alternativen Antriebskonzepten,
als auch in konventionellen
Fahrzeugen eine große Streubreite
über unterschiedliche Fahrzeugmodelle und
ist weniger eine
Funktion des
Fahrzeugkonzepts (konventionelles/alternatives
Antriebssystem, Ausstattung, verbaute elektrische Leistung, usw.)
sondern vielmehr abhängig von
der Anordnung und der
spezifischen Bauart der
elektrischen Komponenten (Position
der elektrischen Komponenten,
Art und Verlauf der Verkabelung),
sowie der Signalform der auftretenden Ströme.
Für eine generelle Aussage, ob
alternative Antriebssysteme in Zukunft zu
einer höheren Magnetfeldexposition der Bevölkerung
führen werden, als es derzeit durch die
konventionellen Fahrzeuge der Fall ist,
fehlen derzeit jedenfalls systematisch erhobene und
repräsentative Messdaten aus den konventionellen Fahrzeugen.
Tatsache ist jedoch,
dass in den (wenigen)
im Rahmen dieses Vorhabens
untersuchten Hybrid- und Elektrofahrzeugen
auch lokal keine Immissionswerte oberhalb der
ICNIRP-Referenzwerte gefunden wurden, was zumindest bei einem der
stichprobenartig untersuchten
(nur zwei)
konventionellen Fahrzeugen nicht
behauptet werden kann.
Die vorliegenden Messdaten deuten
jedenfalls darauf hin, dass es in
vielen Fahrzeugen, unabhängig
davon, ob
konventionell oder
mit alternativem Antriebssystem ausgestattet, noch
Potenzial zur Verminderung der Immissionen gibt.
...8.4 Vergleich mit 50 Hz- Magnetfeldimmissionen durch das
Energieversorgungsnetz
Durch die auf Basis von [38]
2002 erfolgte Einstufung niederfrequenter
(50 Hz) magnetischer Felder (> 0,4
µT) als mögliches Kanzerogen
durch die IARC [39] erscheint auch
die Frage nach dem Anteil der
Exposition in den untersuchten Fahrzeugen
in diesem Frequenzbereich
interessant. Aus den in
Kapitel 7 dargestellten Messergebnissen ergeben sich in den
Hybrid- und Elektro-PKWs unter stationären Fahrverhältnissen
lokale Maximalwerte der magnetischen Flussdichte im
Frequenzbereich 40-60 Hz im Bereich von
0,13-1,75 µT. Zugehörige zeitlich
und über den Körper gemittelte Flussdichtewerte können
aus den Ergebnisdarstellungen in Kapitel 7 als
entsprechend geringer abgeschätzt werden
(um einen Faktor zwischen ca. 1,5 und 4, stark
abhängig von der Sitzposition und vom Fahrzeugtyp).
An den meisten, jedoch nicht an
allen (z.B. Rückbank im Honda
Civic IMA und im Lexus GS 450h)
untersuchten Sitzpositionen in den
untersuchten Hybrid- und Elektro-PKWs,
können die
während typischer
Fahrten zeitlich
und über Körperdimensionen
gemittelten Flussdichtewerte im
Frequenzbereich 40-60 Hz daher unterhalb von 0,4 µT
erwartet werden.
...9 BEURTEILUNG DER IMMISSIONSDATEN BEZÜGLICH DES
SCHUTZES VON PERSONEN MIT HERZSCHRITTMACHERN
Bezüglich einer strahlenschutztechnischen Bewertung von
Expositionssituationen im Hinblick
auf eine
mögliche Gefährdung
von Personen mit
implantiertem Herzschrittmacher stellt der
Entwurf DIN VDE 0848 Teil 3-1
[40] derzeit eines der umfangreichsten
und fundamentiertesten Dokumente dar. Im
Folgenden werden daher die in
den untersuchten Hybrid-
und Elektrofahrzeugen erhobenen
Magnetfeldimmissionen nach diesem Normenentwurf beurteilt, wobei
zunächst kurz die Grundlagen des
Schutzkonzeptes des genannten Normenentwurfs
erläutert werden sollen.
9.1 Schutz- und Bewertungskonzept von DIN VDE 0848 Teil 3-1
DIN VDE 0848
Teil 3-1
unterscheidet zunächst
drei Kategorien von
Herzschrittmachern, nämlich angemessen
störfeste (Kategorie 0), eingeschränkt
störfeste (Kategorie 1) und
störempfindliche (Kategorie 2)
Herzschrittmacher. Als angemessen störfeste
Herzschrittmacher werden solche Implantate
eingestuft, bei denen es auch bei
Expositionen mit den in der
EU-Ratsempfehlung EG/519/1999 [19] angeführten
Referenzwerten und Spitzenfeldstärken zu keiner
Störbeeinflussung kommen kann, wenn
gleichzeitig auch einige weitere
Bedingungen hinsichtlich der Spitzenwerte der elektrischen
und magnetischen Feldstärke erfüllt sind (Details dazu, siehe
[40]) (Diese zusätzlichen Bedingungen werden von den im Rahmen
dieses Vorhabens in den untersuchten Hybrid- und Elektrofahrzeugen
gemessenen Magnetfeldern erfüllt ) . Als eingeschränkt
störfeste Herzschrittmacher werden jene Implantate
bezeichnet, bei denen
es bei Einhaltung der
in [40] im Detail
angeführten Bedingungen (Störspannungsschwellwerte bzw.
maximal zulässige Spitzenwerte der äußeren
elektrischen und magnetischen Feldstärke)
zu keiner Störbeeinflussung kommt.
Unter störempfindlichen
Herzschrittmachern werden
schließlich alle Herzschrittmacher
verstanden, die weder der Kategorie
0 noch der Kategorie 1 zugeordnet
werden können und für die
eine Bewertung des elektromagnetischen
Störungsrisikos daher nur auf Basis einer Einzelfallanalyse
durchführbar ist. Gemäß
[41] fielen nur ca. 5% der
zwischen 1995 und 1999 implantierten
Geräte in diese letztgenannte Kategorie
der störempfindlichen Herzschrittmacher.
Unterstellt man dem Technologiefortschritt bei
Herzschrittmachern auch einen Fortschritt
bei der Störunempfindlichkeit der
Implantate, so ist
dieser Prozentsatz gegenwärtig
wahrscheinlich noch geringer.
Vor diesem Hintergrund erfolgt im Folgenden eine Bewertung der im
Rahmen dieses Projekts erhobenen Messergebnisse
in den Hybrid- und Elektrofahrzeugen im
Hinblick auf eine mögliche
Gefährdung von Patienten mit
Herzschrittmachern der Kategorie 1.
Für Herzschrittmacher der Kategorie 1 stellt [40] einerseits von
der Signalform und der Frequenz abhängige
Spitze-Spitze Werte U ss,schwell der
maximal zulässigen Störspannung am
Herzschrittmachereingang und andererseits
frequenzabhängige Umrechnungsverfahren der äußeren
elektrischen und magnetischen Feldstärken auf die
maximal am Schrittmachereingang induzierte
Spitze-Spitze Spannung U ss,ind,max bereit.
Sinngemäß besteht keine
Gefährdung für Herzschrittmacherpatienten
mit Geräten der Kategorie 1, solange U ss,ind,max
≤ U ss,schwell gilt. ...
9.1.1 Bewertungsmethode
Auf Basis des oben zusammengefassten Bewertungsalgorithmus wurden die
in den Hybrid- und Elektrofahrzeugen erhobenen
Immissionsdaten im Frequenzbereich analysiert, wobei
jeweils beide Summenterme (S ID und S NID ) ermittelt wurden und,
im Sinne einer konservativen Beurteilung,
als Bewertungsgroße der jeweils
größere Term angeführt wurde. Als Umrechnungsverfahren
von den äußeren magnetischen Feldstärken
auf die am Schrittmachereingang
induzierten Spannungen wurden die
Verhältnisse für rein magnetischen
Feldcharakter angenommen (vgl. Anhang C
in [40]) In die Analyse einbezogen
wurden alle Messpositionen im Bauch und
Brustbereich der in Kapitel 6.1
beschriebenen Körpernachbildung, sodass
auch für Kinder, bzw. sehr kleine
Personen, entsprechende Aussagen getroffen
werden können. Im Fall
des Stehplatzes neben
dem Motorgehäuse im Hybrid-
Nahverkehrsbus wurde zusätzlich auch
der Unterleibs- und Kniebereich analysiert,
um auch hier der Situation eines
Kindes, bzw. einer sehr kleinen
erwachsenen Person, Rechnung zu tragen.
Etwaige Hintergrundimmissionen
wurden entsprechend dem
in Kapitel 6.4 beschriebenen Verfahren
eliminiert. ...
...Eine Analyse aller erhobenen Messwerte
zeigte, dass die Maximalwerte der im
Brust- und Bauchbereich auftretenden
Feldgradienten bei weniger als ca. 7,5
µT/m liegen. Unter der im Vergleich
mit der Realität sehr konservativen
Annahme eines Feldmaximums im
Zentrum des
Messwertaufnehmers und
eines rundum exponentiellen Abfalls des Feldes mit
einem mittleren Feldgradienten entsprechend 7,5 µT/m, liegt die
maximale Unterschätzung des Feldmittelwertes durch den 100cm
2 Sensor im Vergleich zum 20cm 2 Sensor bei weniger als
25%.
9.2 Bewertung der Immissionen in den Fahrzeugen
Tabelle 9.1 fasst die Ergebnisse der Auswertungen für die
untersuchten Hybrid- und Elektro-PKWs
zusammen. Angegeben
wird jeweils der
Maximalwert der Summenterme S ID
und S NID aller in den
angegebenen Messpositionen erhobenen
Immissionsdaten
(Messungen unter
stationären
Bedingungen auf dem
Leistungsprüfstand, sowie Brems- und
Beschleunigungsmanöver). ...
Es zeigt sich dabei klar, dass die Bewertungsgröße deutlich
unterhalb des kritischen Wertes von 1 liegt und dass auch noch ein
ausreichender Sicherheitsfaktor vorliegt, um die in
Kapitel 9.1.2 beschriebene Unsicherheit
bezüglich der unmittelbaren Einkopplung abzudecken.
Ein ähnliches Bild ergibt sich
auch für die untersuchten
Fahrgastplätze und den Fahrerplatz im
Hybrid-Nahverkehrsbus (Tabelle 9.2). Selbst
am Sitzplatz direkt unterhalb des Inverters bleibt die
Bewertungsgröße kleiner als 0,3. ...
Tabelle 9.3 fasst schließlich die
Bewertung für die untersuchten
Nutzfahrzeuge zusammen. Auch in diesen Fällen ergeben sich nur
unkritische Immissionen. ...
Zusammenfassend kann
daher gesagt
werden, dass die
durchgeführten Magnetfeldmessungen in den untersuchten Hybrid- und
Elektrofahrzeugen keinerlei Hinweise auf ein
Gefährdungspotenzial für
Herzschrittmacherträger durch die von den
Fahrzeugen an den Fahrer- und
Fahrgastplätzen erzeugten magnetischen Felder ergaben.
"
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